Bürgerentscheidsbilanz 2011

2011 wurden in Baden-Württemberg 13 Bürgerbegehren von den Bürgerinnen und Bürgern initiiert, von denen es aber nur sieben bis zur Stufe des Bürgerentscheides schafften. Zumindest war keiner davon durch das formale Zustimmungsquorum ungültig, was 2010 bei zwei von zehn Bürgerentscheiden eintrat. Nur zwei Mal ergriffen Gemeinderäte die Initiative zu einem Bürgerentscheid. Im Vorjahr 2010 waren es noch 22 Bürgerbegehren und ein von einem Gemeinderat eingeleiteter Bürgerentscheid. Über zwei Bürgerbegehren aus dem Jahr 2011 wurde bisher noch nicht entschieden.

Von den 13 Bürgerbegehren wurden 4 aus formalen Gründen für unzulässig erklärt:

- Stuttgart: „Energie & Wasser Stuttgart“ und „Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21“,

- Schlat (Lkr. Göppingen): Gegen die Umgehungsstraße Nordspange

- Tübingen: Kein Bau der Treppe von der Mühlstraße zum Schulberg

Neben dem Ausschluss des Sachgebiets „Bauleitplanung“ verhindern vor allem die 6-Wochen-Frist bei der Einreichung eines Bürgerbegehrens sowie der bürokratische Kostendeckungsvorschlag viele Bürgerbegehren. Zum Zeitpunkt des Beginns eines Bürgerbegehrens sind die Kostenfolgen oft noch gar nicht abzuschätzen. Deswegen kann von den Bürgerinnen und Bürgern nicht erwartet werden, dass sie alle relevanten Haushaltsdaten einer Gemeinde kennen. Der Kostendeckungsvorschlag als Zulässigkeitsvoraussetzung für einen bloßen Antrag ist eine unnötige bürokratische Schranke. Auch die 6-Wochen-Frist ist nicht praktikabel. Meist wird erst Monate nach dem ersten Gemeinderatsbeschluss erkennbar, wie ein Projekt konkret geplant ist. Dann ist die Frist schon überschritten und kein Bürgerbegehren mehr möglich.

Bürgerentscheide und Ratsreferenden ab 2006

Eine tabellarische Übersicht mit einer genaueren Aufschlüsselung der Bürgerbegehrensfälle über die Jahre 2006 bis heute finden Sie hier.

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