Bürgerentscheids-Bilanz für Baden-Württemberg 2015

Das Jahr 2015 war äußerst ereignisreich, was Bürgerbegehren und Bürgerentscheide angeht. Dieses Jahr fanden in den 1.101 Gemeinden Baden-Württembergs 27 Bürgerbegehren statt. Davon führten 14 zum Bürgerentscheid. Im Vergleich zum letzten Jahr, in dem nur 6 Bürgerentscheide stattfanden, ist dies eine deutliche Steigerung.

Alle Dokumente und ausführliche Links finden Sie am Ende der Seite!

 

Bürgerbegehren

Von den 27 Bürgerbegehren wurden 6 vom Gemeinderat freiwillig in der Sache übernommen. Darunter Gärtringen, Grosselfingen, Külsheim, Meßstetten, Neuffen und Stuttgart (Fernwärme). Die Bürgerinitiativen konnten somit ihr Anliegen durchsetzen, ohne dass es zu einem Bürgerentscheid kommen musste. Bereits der Dialog mit dem Gemeinderat, der Verwaltung und dem Bürgermeister zeigten ihre Wirkung.

Weitere 6 Begehren wurden für unzulässig erklärt, da sie sich gegen ein rechtswidriges Ziel (zwei Begehren gegen  Stuttgart-21) oder die Bauleitplanung richteten (Hardheim, Höpfingen & Bad Krozingen) und in einem Fall die Fragestellung formal falsch war (Au im Breisgau). Nach den Reformen der Gemeindeordnung vom 1. Dezember 2015 wären die Begehren in Hardheim, Höpfingen und Bad Krozingen zulässig gewesen. In Au und Bad Krozingen wurden die Begehren vom Gemeinderat in Form eines Ratsreferendums übernommen.

Die verbleibenden 15 Bürgerbegehren wurden für zulässig befunden, dabei führten nur 14 zum Bürgerentscheid. Die Initiative in Oberkirchberg (Illerkirchberg) zog ihr Begehren trotz Zulässigkeit zurück, um einer Befriedung der Gemeinde entgegenzuwirken. Sie befürchtete eine weitere Spaltung, falls es zu einem Bürgerentscheid kommen sollte. In Eisingen, Eschenbach, Eutingen, Ilvesheim, Mönsheim, Mulfingen, Radolfzell, Rheinfelden, Rottweil, Schrozberg, Sölden, Steinach, Vörstetten und Weil am Rhein kam es zu Abstimmungen, bei denen die Bürger/innen das letzte Wort hatten. Wie die Fälle im einzelnen Ausgegangen sind, entnehmen Sie bitte unserer detaillierten Bürgerentscheidsbilanz.

 

 

Ratsbegehren

In 2015 wurden lediglich 2 Ratsferenden beschlossen (Freiburg & Ingoldingen). Beide Abstimmungen erreichten das Quorum und bestätigten die Vorlagen ihrer Stadt- bzw. Gemeinderäte. In Freiburg ging es um den Neubau eines Stadions für den Fußballclub SC Freiburg. In Ingoldingen stimmten die Bürger/innen dem Entwurf für einen Vier-Standorte-Modell der Feuerwehr zu. Die Gemeinde hatte durch Gemeinderatsbeschluss ein Zwei-Standorte-Konzept favorisiert, übernahm aber bei Ratsreferendum die Abstimmungsfrage des Begehrens.

In Schömberg durften die Bürger/innen erst im Kalenderjahr 2015 abstimmen. Sie bestätigten ebenfalls die vom Gemeinderat vorgelegte Abstimmungsfrage und stimmten damit für den Bau von Windkraftanlagen. Die Weichen für den Entscheid wurden bereits 2014 durch ein Bürgerbegehren gelegt.

 

 

Ergebnis der Bürgerbegehrens-Bilanz 2015

  • Im Untersuchungszeitraum wurden 19 Bürgerentscheide in Baden-Württemberg zugelassen. Davon fanden 17 im gleichen Jahr statt, 2 wurden in das Folgejahr verschoben.
  • Vier Bürgerentscheide scheiterten am damals noch geltenden 25%-Quorum (Radolfzell, Rheinfelden, Vörstetten & Weil am Rhein). Radolfzell und Weil am Rhein wären nach der Reform und dem gesenkten Quorum (20%) gültig gewesen.
  • Die durchschnittliche Abstimmungsbeteiligung der 19 Bürgerentscheide lag bei 52,2% und damit höher, als bei den Bürgermeisterwahlen im zweiten Halbjahr 2015 (45,2%).
  • Die Erfolgsquote von Bürgerbegehren lag bei knapp 45%. Von den 27 eingereichten Bürgerbegehren konnten sich 12 in der Sache durchsetzen.

 

 

- Übersicht aller Fälle im Untersuchungszeitraum 2015

- Detaillierte Zusammenfassung der Bürgerbegehrensbilanz 2015

- Pressemitteilung zur Bürgerbegehrensbilanz 2015

- Alle Fälle im Überblick mit Detailberichten