Diskussion anstoßen: Der Einwohnerantrag
Brennt Ihnen ein bestimmtes Thema unter den Nägeln? Dann stellen Sie einen Einwohnerantrag! Ist der Antrag korrekt gestellt und kommen genug Unterschriften zusammen, können Bürger/innen damit den Gemeinderat verpflichten, sich mit dem Thema zu befassen.
So viele Unterschriften sind erforderlich:
Gemeindegröße | Quorum |
---|---|
bis 10.000 Einwohner/innen | 3 Prozent* max. 200 Unterschriften |
mehr als 10.000 Einwohner/innen | 1,5 Prozent* min. 200 - max. 2.500 Unterschriften |
Wenn der Antrag genug Unterschriften bekommt, muss der Gemeinderat das Anliegen innerhalb von 3 Monaten behandeln
*Die Prozentzahlen beziehen sich auf alle Einwohner/innen einer Gemeinde ab 16 Jahren.
Aufklärung fordern: Die Einwohnerversammlung
Die Gemeinde gibt zu wenig Informationen heraus? Sie wollen ein Thema mit den offiziell Zuständigen gründlich diskutieren? Dann können Sie eine Einwohnerversammlung beantragen. Kommen genug Unterschriften zusammen, lädt die Gemeinde alle Ortsansässigen zu einer Versammlung. Alle haben Rederecht und die Zuständigen können befragt werden.
So viele Unterschriften sind erforderlich:
Gemeindegröße | Quorum |
---|---|
bis 10.000 Einwohner/innen | 5 Prozent* max. 350 Unterschriften |
mehr als 10.000 Einwohner/innen | 2,5 Prozent* min. 350 - max. 2.500 Unterschriften |
Wenn der Antrag genug Unterschriften bekommt, muss der Gemeinderat das Anliegen innerhalb von 3 Monaten behandeln
*Die Prozentzahlen beziehen sich auf alle Einwohner/innen einer Gemeinde ab 16 Jahren.