Au

Bürgerbegehren zur Bebauung des „Brunnengrundstücks“

 

Träger: Bürgerinitiative

Status:

Bürgerbegehren Anfang Juni 2015 eingereicht / Unzulässig wg. Frageformulierung 10.06.2015

Ratsreferendum am 10.06.2015 beschlossen / Entscheid im Sinne des Begehrens 19.07.2015

Kurz & knapp:

Anfang Juni hatte die Initiative die 186 gesammelten an das Rathaus übergeben. Sie hatte damit das 10%-Quorum gemeistert, dennoch wurde ihr Antrag von der Verwaltung abgelehnt. Aufgrund von Formfehlern bei der Formulierung der Frage auf dem Unterschriftenblatt sah sich die Gemeindeverwaltung dazu gezwungen. In einer für den 10. Juni anberaumten Gemeinderatssitzumg sollte dennoch über das Anliegen beraten werden. Der Gemeinderat entschied sich das Ansinnen der Bürger/innen aufzunehmen und ein Ratsbegehren (Rb) mit veränderter Fragestellung einzuleiten:

"Soll das Grundstück Ecke Dorfstraße/Weiherhofweg mit einem Haus zur Unterbringung von Flüchtlingen und sozialschwachen Personen bebaut werden?"

Die BI hat bei der Verwaltung bzw. der Aufsichtsbehörde Widerspruch gegen die Ablehnung und Umformulierung der Fragestellung eingeleitet. Folgende Frage wurde von der BI eingereicht und für ungültig erklärt:

"Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Au die Finanzierung der Bebauung des Grundstücks, Flurstück Nr. 44/8 der Gemarkung Au (nördliches Eckgrundstück der Kreuzung Weiherhofweg/Dorfstraße) übernimmt oder das Grundstück einem Investor zur Bebauung verkauft oder sonst überlässt?"

Der Gemeinderat stimmte geschlossen für die Ablehnung des Bürgerbegehren, der Anberaumung eines Ratsbegehren und dem Termin. Bei der Kommunalwahl 2014 waren 1.094 Auer Bürger/innen wahlberechtigt. Sie müssen nun über die Bebauung auf dem Grundstück entscheiden.

 

Ergebnis des Bürgerentscheids

Wahlberechtigte: 1.105 Bürger/innen

Abstimmungsbeteiligung: 56,1% (620 Bürger/innen)

Ja-Stimmen: 391 (63,1% der Abstimmenden = 35,38% der Wahlberechtigten)

Nein-Stimmen: 229 (36,9% = 20,72%)

Das 25%-Quorum lag bei: 277 Stimmen

In Au hat sich ebenfalls eine klare Mehrheit für den Bau des Asylbewerberheims und den Standort an der Ecke Dorfstraße/Weiherhofweg ausgesprochen. Da das 25%-Quorum ebenfalls deutlich "geknackt" wurde, besitzt der Bürgerentscheid rechtliche Verbindlichkeit. Eine Initiative, die gegen den Bau ist, hat dennoch Rechtseinspruch wegen der Fragestellung erhoben. Sie geht davon aus, dass diese ungültig ist. Die Entscheidung darüber muss noch abgewartet werden, bevor der Bau vollzogen werden kann.

 

Weiterführende Informationen

- https://www.badische-zeitung.de/au/eine-frage-der-fragestellung--105802104

- http://www.badische-zeitung.de/au/die-buerger-von-au-sagen-ja-zum-neubau-einer-fluechtlingsunterkunft--107989812.html