Ketsch

Gegen das Nutzungskonzept des Marktplatzneubaus

 

Träger: "Interessengemeinschaft Marktplatz"

Status: Begehren eingereicht am 11.07.2016 / Entscheid im Sinne des Begehrens am 23.10.2016

Kurz & knapp:

Am 11. April hat der Gemeinderat in Ketsch einstimmig einer Bebauung des nördlichen Teils des Marktplatzes (in Richtung Schwetzinger Straße) zugestimmt. Das dort geplante Gebäude soll den Mittelpunkt der Stadt abschließen und ihn zugleich beleben. Gleichzeitig mit dem Bau, wurde ein Nutzungskonzept für den Neubau am Marktplatz beschlossen. So sollen dort Teile des Rathauses - Bürgerbüro, Einwohneramt, Standesamt und Seniorenbüro - untergebracht werden. In den noch freien Räumlichkeiten sollen eine Zahnarzt- und Anwaltspraxis, ein Kosmetikstudio und ein Café mit angeschlossener Backstube einziehen.

Die "IG Marktplatz" lehnt nicht nur den Bau grundsätzlich ab, sondern im speziellen auch das angedachte Nutzungskonzpet. Aus ihrer Sicht ist es nicht zielführend und Erfolg versprechend. Sie sieht zudem keine Notwendigkeit, die genannten Behörden aus dem Rathaus auszulagern. Dementsprechend werden auch die dadurch anfallenden Mehrkosten kritisiert. Das Nutzungskonzept enthält laut BI "keine belebenden Elemente".

Die BI hat am 11. Juli 2016 zwei Bürgerbegehren eingereicht, um das Gesamtkonzept für den Ketscher Marktplatz zu verhindern. Das erste Begehren richtet sich gegen die Bebauung an und für sich und ist für zulässig erklärt worden. Für das zweite Begehren, dass sich gegen das Nutzungskonzept richtet, wurden 825 Unterschriften gesammelt. Nach Prüfunt der Verwaltung waren 815 gültig. Am 15. August entschied der Gemeinderat in einer Sondersitzung, dass auch dieses Begehren zulässig ist. Der Abstimmungstermin ist der 23. Oktober 2016. Somit wird es Ende Oktober zwei Abstimmungen in Ketsch geben. Um dabei für keine Verwirrung zu sorgen, wird es fablich unterschiedliche Stimmzettel geben. Diejenigen für den Entscheid gegen das Nutzungskonzept werden chaoisfarben sein.

Die Abstimmungsfrage lautet:

„Sind Sie dafür, dass der Gemeinderatsbeschluss (Tagesordnungspunkt 3) vom 11. April 2016 aufgehoben wird und dementsprechend gegen das beschlossene Nutzungskonzept?“

 

 

Ergebnisse des Bürgerentscheids:

Abstimmungsberechtigte: 10.332 Bürger/innen

Abstimmungsbeteiligung: 47,79% (4.938 Stimmen - davon 4.901 gültig)

Ja-Stimmen: 2.927 (59,72% der Abstimmenden = 28,32% der Abstimmungsberechtigten)

Nein-Stimmen: 1.974 (40,28% = 19,10%)

Das 20%-Quorum lag bei: 2.066 Stimmen

Der zweite Bürgerentscheid in Ketsch ist im Grunde obsolet geworden, da die Bebauung des nördlichen Marktplatzareals parallel abelehnt wurde. Das Nutzungskonzept hätte erst gegriffen, wenn die Bürger/innen die Pläne des Gemeinderates an der Abstimmungsurne bestätigt hätten. Die Mehrheitsverhältnisse sind jedoch auch hier in etwa die gleichen. 60% der Abstimmenden lehnen auch das Nutzungskonzept ab. Ebenso viele, wie die Bebauung in dieser Art und Weise nicht wollen. Wie die Umgestaltung des nördlichen Marktplatzes in Zukunft aussehen soll, muss nun weiter ausgelotet werden. Am besten wäre es, wenn Bürgermeister, Gemeinderat, Stadtverwaltung und Bürger/innen gemeinsam an einer für alle tragfähigen Lösung arbeiten.

 

 

Weiterführende Informationen: