Winnenden

Für den Neubau einer Gemeinschaftsschule

 

 

Träger: Bürgerinitiative

Status: Unterschriften übergeben am 23. Dezember 2016 / Begehren unzulässig wegen Frageformulierung am 31. 01.2017

Kurz & knapp:

In Winnenden gibt es Streit um den Neubau der Robert-Boehringer-Gemeinschaftsschule. Ursprünglich wollte die Stadt das Gebäude realisieren, hatte aber nur rund 14 Millionen Euro zur Verfügung, ohne den Haushalt außerordentlich zu belasten. Kostenrechnungen haben ergeben, dass der Neubau dagegen rund 21,9 Mio. Euro betragen würde. Sie soll 300 Schüler/innen Platz bieten. Aufgrund der angespannten Haushaltslage hat der Stadtrat jedoch das Projekt verworfen und dagegen für eine Fusion der Winnender Gemeinschaftsschule mit derjenigen Schwaikheims zugestimmt.

Gegen die Pläne des Gemeinderates hatte daraufhin eine Bürgerinitiative einen Bürgerbegehren angestrengt. Sie besteht aus Eltern von Schülern, die vom Umzug betroffen wären. Sie wollte den Schulstandort erhalten und durch einen Bürgerentscheid den Neubau der Robert-Boehringer-Schule erzwingen. Dafür mussten zunächst einmal rund 1.600 Unterschriften gesammelt werden. Bis zum 28. Dezember 2016 hatte die Initiative Zeit, das 7%-Unterschriftenquorum zu knacken.

Am 23. Dezember übergaben die Initiatoren des Begehrens dem Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth 3.060 gesammelte Stimmen. Damit wurde das Quorum deutlich erreicht. Anschließend wurde die Gemeinde damit beauftragt, das Bürgerbegehren auf seine rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.

In seiner Sitzung vom 31. Januar erklärte der Gemeinderat das Bürgerbegehren für unzulässig. Prof. Dr. Hansjörg Birk wurde von der Gemeinde für ein Gutachten beauftragt und empfahl die Erklärung der Unzulässigkeit. Er begründete seine Entscheidung damit, dass die Frageformulierung des Bürgerbegehrens keinen ausreichenden Kostendeckungsvorschlag enthielt.

 

 

Weiterführende Informationen: