Asperg

Gegen die Schließung des Lehrschwimmbads

 

Träger: BI "Rettet das Bädle"

Status: Begehren eingereicht am 16.01.2017 / Unzulässig erklärt am 07.03. / Widerspruch abgewiesen, Klage beim VG Stuttgart abgewiesen am 18.4.2019

Kurz & Knapp:

Die Bürgerinitiative „Rettet das Bädle“ wendet sich mit dem Bürgerbegehren gegen die vom Gemeinderat beschlossene Schließung des örtlichen Lehrschwimmbads zum 30. April 2017. Dieser beschloss die Schließung des Bads aus Kostengründen in seiner Sitzung am 25. Oktober 2016. Die Einsparungen aus der Schließung des Bads und der Erlös aus dem Verkauf des entsprechenden Grundstücks sollen dem Bau einer neuen Sporthalle zugutekommen.

 

Die Bürgerinitiative, unter anderem getragen vom Sportverein TSV Asperg und der örtlichen DLRG-Gruppe, fordert mit dem Bürgerbegehren den Erhalt des Schwimmbads. Zudem verlangt die Bürgerinitiatitve eine unabhängige Prüfung der städtischen Kostenrechungen. Für den Fall eines Sporthallenneubaus sei zu prüfen, ob ein Lehrschwimmbecken integriert werden kann.

 

Über folgende Frage sollten die Bürger/innen Aspergs entscheiden:

"Sollen der Gemeinderatsbeschluss der Stadt Asperg vom 25.10.2016 betreffend die Schließung der Lehrschwimmhalle Carl-Diem-Straße 9, Asperg, zum 30.04.2017 aufgehoben und der Betrieb der Lehrschwimmhalle über den 30.04.2017 hinaus fortsgestzt werden?"

 

Am 16. Januar reichte die Bürgerinitiative 1374 Unterschriften bei der Gemeinde ein. Damit wäre das Unterschriftenquorum übertroffen.

 

Allerdings erklärte die Gemeinde das Bürgerbegehren für unzulässig. Sie berief sich auf ein Gutachten der Stuttgarter Kanzlei Eisenmann-Wahle-Birk&Weidner. In diesem Gutachten wurde moniert, dass der Kostendeckungsvorschlag aus verschiedenen Gründen nicht den rechtlichen Anforderungen entspreche. Die BI kündigte nach der Entscheidung des Gemeinderats an, rechtlichen Widerspruch gegen die Unzulässigkeitserklärung einzulegen.

 

 

 

 

Weiterführende Informationen: