Talheim

Gegen geplanten Standort eines Pflege- und Seniorenheims

 

Träger: Bürgerinitiative "Talheim gegen eine Pflegeeinrichtung auf dem Berg an der Hundsbergstraße"

Status: Bürgerbegehren eingereicht am 10.10.2016 / Unzulässig erklärt am 05.12.2016, Widerspruch angekündigt

Kurz & Knapp:

Das von der Bürgerinitiative eingeleitete Bürgerbegehren richtete sich gegen den Standort eines geplanten Pflege- und Seniorenheims in Talheim, im Gewann Tannenäcker im Bereich Hundsbergstraße/Tannenäckerweg. Das Korrekturbegehren verlangte eine Rücknahme des entsprechenden Gemeinderatsbeschluss vom 11. Juli 2016.

 

Der Kritikpunkt an der Standortwahl war die „starke Hanglage“ im vorgesehenen Gelände, durch die der Standort vor allem für die Bewohner des Pflegeeinrichtung und des Betreuten Wohnens ungeeignet sei. Durch den gewählten Standort hätten die Bewohner nur erschwerten Zugang zum öffentlichen Leben im Ortskern.

 

Die BI, vertreten durch die Vertrauenspersonen Klaus Kramer und Siegfried Reichert, reichte am 10. Oktober 2016 die Unterschriften zur Unterstützung des Bürgerbegehrens bei der Gemeinde ein. Mit 435 Unterschriften wurde das Unterschriftenquorum erfüllt.

 

In der Gemeinderatssitzung wurde das Bürgerbegehren auf der Grundlage eines Gutachtens durch Dr. Alexander Kukk und die Anwaltskanzlei Quaas & Partner vom Gemeinderat für unzulässig erklärt. Begründet wurde dies damit, dass nach § 21 Abs. 2 Nr. 6 GemO nur für einen verfahrenseinleitenden Beschluss ein Bürgerbegehren zulässig gewesen sei. Maßgeblich für ein Bürgerbegehren wäre danach der Bebauungsplanaufstellungsbeschluss gewesen, welcher am 03. Juli 2015 bekannt gemacht wurde. Das Bebauungsplanaufstellungsverfahren lief somit zum Zeitpunkt des Beginns der Unterschriftensammlung über ein Jahr. Ein Bürgerbegehren gegen den Gemeinderatsbeschluss zur Standortwahl vom 11. Juli 2016 war nach Auffassung der Gutachter nicht zulässig. In Folge erklärte auch der Gemeinderat das Bürgerbegehren für unzulässig.

Die Bürgerinitiative kündigte einen Widerspruch gegen den Beschluss des Gemeinderates an.

 

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