Altshausen

Gegen den Bau einer Bahnunterführung

Träger: Bürgerinitiative

Status: Begehren eingereicht am 26.01.2017 / Entscheid im Sinne des Begehrens am 26.03.2017

Kurz & knapp:

Die Gemeinde Altshausen befasste sich schon seit geraumer Zeit mit dem Bahnübergang an der örtlichen Bismarckstraße. Der Auslöser waren zwei tödliche Unfälle in den Jahren 2009 und 2013. Im Februar 2016 wurde darum ein Planfeststellungsverfahren für eine Bahnunterführung eingeleitet und Juli ein Büro mit der Planung beauftragt.

Derweil engagierten sich auch Bürger/innen gegen den Bau der Bahnunterführung. Sie äußerten Bedenken, dass der innerörtliche Verkehr beeinträchtigt werde und mahnten an, dass die geplante Unterführung mittlerweile mehr als doppelt so teuer werde, wie zu Beginn geplant. Ihr Vorschlag ist eine Schließung des Bahnünergangs für den Kraftverkehr. Die Befüworter der Bahnunterführung führen dagegen die zentrale Lage des Bahnübergangs ins Feld.

In der Gemeinderatssitzung vom 26. Oktober 2016 wurde nachträglich die Befangenheit eines Ratsmitglieds in Bezug auf das Bauvorhaben festgestellt. Anschließend mussten alle Beschlüsse zur Bahnunterführung, die jünger als ein Jahr waren, neu gefasst werden. Nun konnte die Gegner der Bahnunterführung mit der Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren beginnen.

Für ein zulässiges Begehren sind nach Angaben der Gemeindeverwaltung 226 Unterschriften notwendig. Die BI reichte bereits Mitte Januar Kopien von 270 Unterschriften zur Vorab-Prüfung ein. Die Sammelfrist endete am 26. Januar. Am Ende konnte die BI 366 gültige Unterschriften übergeben, also 140 Stimmen mehr als nötig gewesen wären. Der Gemeinderat erklärte das Bürgerbegehren am 08. Februar für zulässig und setzte den Bürgerentscheid auf den 26. März. Das zügige und reibungslose Vorgehen rührt auch daher, dass die Gemeinde bei einer späten Entscheidung befürchten muss weniger Zuschüsse für den Bau einer Bahnunterführung mehr zu erhalten. Diese gibt es nur, wenn der Bau der Unterführung noch im Jahr 2017 beginnt. Die Gemeinde müsste für den 1,3 Millionen Euro teuren Bau ein Drittel aus der eigenen Tasche bezahlen.

Am 26. März also stimmten die Bürger/innen Althausens über diese Frage ab:

"Soll die Unterführung des Bahnübergangs Bismarckstraße/Altshauser Ried in Altshausen, wie der Gemeinderat am 26.10.2016 beschlossen hat, gebaut werden?"

Gegen die Bahnunterführung, also im Interesse des Begehrens, stimmten 741 Bürger/innen. Für die Unterführung gab es 674 Stimmen. Bei einer Abstimmungsbeteiligung von 43,8% wurde das Quorum erreicht und der Bau der Bahnunterführung abgelehnt. Die BI will, dass der Bahnübergang für den Fußgänger- und Radverkehr geöffnet bleibt und einzig für den Kraftverkehr geschlossen wird. Die Bahn wiederum hat angekündigt den Übergang komplett zu schließen.

 

Ergebnisse des Bürgerentscheids:

Abstimmungsberechtigte: 3.237

Abstimmungsbeteiligung: 43,8% (1.418 Bürger/innen)

Ja-Stimmen: 674 (47,6% der Abstimmenden = 20,8% der Abstimmungsberechtigten)

Nein-Stimmen: 741 (52,4% der Abstimmenden = 22,9% der Abstimmungsberechtigten)

Zustimmungsquorum von 20%: 647 Stimmen

 

Weiterführende Informationen:

Seite der Gemeinde zum Abstimmungsergebnis:

www.altshausen.de/index.php=