Dotternhausen

Für eine feste Abbaugrenze beim Holcim-Steinbruch

 

Träger: Bürgerinitiative "Für verträglichen Kalksteinabbau auf dem Plettenberg"

Status: Unterschriftensammlung seit 02.04.2017 / Begehren eingereicht am 19.04.2017 / Unzulässig erklärt am 31.05.

Kurz & Knapp:

Nach dem Ratsreferendum vom 19. Februar, das nicht im Sinne der Gemeinde ausging, folgt in Dotternhausen umgehend das nächste Bürgerbegehren zum Thema Kalksteinbruch auf dem Plettenberg. Mit dem Ausgang des Ratsreferendums wurden die von der Gemeinde mit der Firma Holcim festgelegten Abbaugrenzen durch die Bürger/innen abgelehnt. Damit ging der Auftrag an die Gemeinde zurück, eine neue Maximalgrenze für den Kalksteinabbau festzusetzen.


Die Initiative "Bürger für einen verträglichen Kalksteinabbau auf dem Plettenberg" will nun von einen Bürgerentscheid erwirken und damit von sich aus über eine neue maximale Abbaugrenze abstimmen lassen. Sie bemängelt, dass die Gemeinde seit dem Ratsreferendum keine Schritte in diese Richtung unternommen habe. Bei der Abbaugrenze handelt es sich konkret um die Süderweiterung des Abbaugebietes. Hier soll ein Mindestabstand von 250 Metern zu den Steilhängen und Parzellengrenzen auf dem Plettenberg eingehalten werden.


Am 19. April reichte die Bürgerinitiative 256 Unterschriften bei der Gemeinde ein. Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren sind nach dem 7%-Unterschriftenquorum in Dotternhausen rund 150 gültige Unterschriften nötig. Die Bürgerinitiative kündigte bereits an, noch weitere Unterschriften nachzureichen.


Die Gemeindeverwaltung wird nun die Unterschriften auf ihre Gültigkeit und das Begehren auf seine Zulässigkeit prüfen. Bis zum 19. Juni musste der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Begehrens befinden.

In seiner Sitzung vom 31. Mai erklärte der Gemeinderat das Bürgerbegehren für unzulässig. Nach Befinden des Kommunalamtes und des Rechtsanwaltes der Gemeinde verfolge das Begehren ein rechtwidriges Ziel, da es sich gegen vertragliche Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber der Firma Holcim richte. Nach der Verweigerung der Zulässigkeit bot die Gemeinde der BI ein Mediationsverfahren an, um die Konflikte zwischen den Parteien zu befrieden.

 

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