Statusbericht zu den Volksanträgen gegen das Handelsabkommen CETA

Volksantrag in Baden-Württemberg läuft noch

Von Sarah Händel

Das Ceta-Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada muss nach der Zustimmung auf EU-Ebene ebenfalls in den Parlamenten aller 28 EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. In Deutschland bedeutet das: Bundestag sowie Bundesrat müssen Ceta mehrheitlich zustimmen. Im Bundesrat haben also auch die jeweiligen Landesregierungen ein Mitspracherecht beim gemischten Abkommen Ceta. Ein direktdemokratisches Mittel, um eine Landesregierung auf ein bestimmtes Abstimmungsverhalten verbindlich festzulegen, gibt es nicht. Dies zeigt, wie wichtig die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene wäre, um auch bei derartig folgenreichen Abkommen eine Bürgermitsprache zu ermöglichen.

Dennoch wurden im Sommer letzten Jahres in vier Bundesländern Volksanträge gestartet, um zumindest die Landtage zu einer Debatte und Abstimmung über Ceta zu bewegen. Die erste derartige Initiative in Bayern wurde im Februar 2017 für unzulässig erklärt. Eine weitere in Nordrhein-Westfalen hat bislang das Unterschriftenquorum noch nicht erreicht. Das gilt auch für einen schon im Juni 2016 vom Landesvorsitzenden der ÖDP in Baden-Württemberg initiierten Volksantrag. Dieser kann noch bis zum 30. Juni unterstützt werden. Alle Informationen dazu finden Sie unter: http://volksantrag-badenwuerttemberg.de.

Bezüglich der Unterschriftenanzahl erfolgreich war hingegen die Volksinitiative gegen CETA in Schleswig-Holstein. Dort wurde am 16. Mai 2017 mit 25.612 eingereichten Unterschriften die erste Stufe des Verfahrens erreicht. Verläuft auch noch die Rechtsprüfung positiv, könnte nach einer Landtagsdebatte dort ggf. auch noch ein Volksbegehren gegen CETA eingeleitet werden (was in Baden-Württemberg rechtlich nicht möglich ist).

Die Grünen haben sich auf Bundesebene und auch in vielen Bundesländern offiziell schon gegen Ceta ausgesprochen. In Baden-Württemberg haben sie eine offizielle Aussage zu dem nun schon länger vorliegenden fertigen Vertragstext bisher vermieden. Sämtliche Kritikpunkte an CETA, die Mehr Demokratie und viele andere zivilgesellschaftliche Organisationen von Anfang an genannt haben, sind allesamt im fertigen Ceta-Text nicht entschärft worden. Mehr Infos zu den bis in die Kommunen hineinreichenden Risiken von Ceta und dazu wie das Abkommen die selbstgesetzten roten Linien der Landesregierung mehrfach verletzt, finden Sie hier.

Ein Abstimmungstermin über CETA im Bundestag oder Bundesrat steht bis jetzt noch nicht fest. Nach der Bundestagswahl wird es darauf ankommen, möglichst viele Landesregierungen dazu zu bewegen, das demokratie-einschränkende CETA bei der Abstimmung im Bundesrat entweder abzulehnen oder sich zumindest zu enthalten.