Bitz

Über die flächendeckende Einführung von Tempo 30 innerhalb der Ortslage

 

Träger: Gemeinde Bitz (Ratsbegehren)

Status: Ratsbegehren am 25.10.2016 / Bürgerentscheid nicht im Sinne des Begehrens am 24.09.2017

Kurz & knapp:

Der Gemeinderat Bitz beschloss in seiner Sitzung am 17.03.2015 die flächendeckende Einführung von Tempo-30 in allen Straßen, mit Ausnahme der Durchgangsstraßen und der Zeppelinstraße. Der Beschluss stieß auf sehr geteilte Meinungen, darum wurde am 25.10.2016 von der Gemeinde beschlossen, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Am 24.09.2017 waren die Bürger/innen in Bitz dazu aufgerufen über folgende Fragestellung abzustimmen:

Sind Sie für eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 innerhalb der Ortslage von Bitz, mit Ausnahme des Gewerbegebiets Trieb/Mollensack und der Durchgangsstraßen – Landesstraße 449 (Ebinger Straße, Am Hungerbühl und Taiflinger Straße), Kreisstraße 7101 (Truchtelfinger Straße) und Zeppelinstraße/Weiterführung Staiglerstraße/Harthauser Straße bis Ortsende?“

Im Ergebnis endete der Bürgerentscheid nicht im Sinne des Begehrens. Eine deutliche Mehrheit der Bitzer (70,56 Prozent der Abstimmenden) sprach sich demnach gegen die flächendeckende Einführung von Tempo 30 innerhalb der Ortslage aus. Etwa 76 Prozent der Abstimmungsberechtigten hatten an der Abstimmung teilgenommen. Damit wurde in Bitz eine überdurchschnittlich hohe Abstimmungsbeteiligung erreicht.

 

Ergebnisse des Bürgerentscheids:

Abstimmungsberechtigte: 3.077 Bürger/innen

Abstimmungsbeteiligung: 76,15% (2.343 Bürger/innen, davon 2.320 gültige Stimmen)

Ja-Stimmen: 683 (29,44 % der Abstimmenden = 22,20% der Abstimmungsberechtigten)

Nein-Stimmen: 1.637 (70,56% der Abstimmenden = 53,20% der Abstimmungsberechtigten)

Zustimmungsquorum von 20%: 615 Stimmen

 

Ergebnis des Bürgerentscheids:

wahlen11.rz-kiru.de/08417010W/Buergerentscheid2017.html

 

Weiterführende Informationen: