Ringsheim

Gegen den Standort einer Flüchtlingsunterkunft

Status: Begehren eingereicht am 28.09.2017 / Unzulässig erklärt am 7.11.2017

Träger: Bürgerinitiative

Kurz & Knapp:

Zur Unterbringung von ca. 50 Geflüchteten beschloss der Ringsheimer Gemeinderat in seiner Sitzung vom 27.06.2017 die Errichtung einer Unterkunft auf einer Freifläche in der Ruster Straße. Sie kommt damit einer vom Landratsamt übertragenen Pflichtaufgabe nach. Gegen diese geplante Errichtung einer Unterkunft wurde ein Bürgerbegehren gestartet.


Da es laut Gemeinde derzeit keine geeignete Unterkunft für Geflüchtete gibt, hat die Gemeinde den Neubau beschlossen. Momentan ist die Fläche in der Ruster Straße noch unbebaut und befindet sich am Ortsrand zwischen einem Wohngebiet und einem Industriegebiet. Das geplante Gebäude soll voraussichtliche frühestens 2018 fertiggestellt werden und wurde vom Baustil an das Nachbargebäude angepasst. Die Kosten für den 46 auf neun Meter großen Neubau belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Euro und werden teilweise vom Bund getragen. Es bestehe die Möglichkeit auf dem Grundstück bei Bedarf ein zweites, baugleiches Haus zu errichten. Außerdem sollen die Wohneinheiten so gestaltet werden, dass später auch eine Nutzung für Sozialwohnungen möglich.


Nachdem die Pläne für die Unterkunft bekannt wurden, äußerten einige Bürger ihren Unmit über die Form der Unterbringung, den Standort der Unterkunft und eine fehlende Bürgerbeteiliung im Entscheidungsprozess. Bürgermeister Heinrich Dixa entgegnete, dass es in Ringsheim keine Möglichkeiten für eine dezentrale Unterbringung gebe und die Aufnahme der 50 Geflüchteten als kommunale Pflichtaufgabe nicht zur Diskussion stehe. Die Kritiker der Unterkunft begannen Anfang August mit der Sammlung für ein Bürgerbegehren. Mit einem möglichen Bürgerentscheid soll der entsprechende Gemeinderatsbeschluss aufgehoben werden. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens stellten den Bürger/innen zusätzlich Infobroschüren zu, die ihre Sicht der Dinge auf die geplante Unterkunft wiedergeben. Sie befürchten, dass Anwohner/innen und Tourist/innen durch die Anwesenheit mehrerer Geflüchteter gestört werden. Zudem kritisieren sie die Architektur des Gebäudes und die Auswirkung auf Flora und Fauna durch die Bebauung des Grundstücks.

 

Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren sind in Ringsheim mindestens 133 gültige Unterschriften notwendig. Am Ende kamen insgesamt 157 Unterschriften zusammen, die am 28.09.2017 Bürgermeister Dixa übergeben wurden. In seiner Sitzung vom 7.11.2017 entschied der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Begehrens. Die Kommunalaufsicht und die Gemeindeverwaltung empfahlen in ihren Stellungnahmen das Begehren abzulehnen, da das Begehren verspätet eingereicht worden sei. Über das Datum, an dem der verfahrenseinleitende Beschluss gefasst wurde, gab es unterschiedliche Auffassungen. Während die Initiative vom 27. Juni ausging, erklärten Gemeinde und Kommunalaufsicht, der Baubeschluss sei bereits am 23. Mai erfolgt. Der Gemeinderat erklärte schließlich das Bürgerbegehren für unzulässig. Unmittelbar im Anschluss beschloss der Gemeinderat auf Empfehlung von Bürgermeister Dixa selbst einen Bürgerentscheid durch ein Ratsreferendum abzuhalten. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

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