Karlsbad

Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (Aufstellungsbeschluss) und der Erlass einer Veränderungssperre

Träger: Bürgerinitiative PerLa (Perspektive für Langensteinbach)

Status: Begehren eingereicht am 22.09.2017 / In der Sache übernommen am 4.10.2017/ Unzulässig erklärt am 8.11.2017

Kurz & Knapp:

In Karlsbad hat die Bürgerinitiative „PerLa“ (Perspektive für Langensteinbach), die sich wenige Wochen zuvor gegründet wurde, am 22.09.2017 ein Bürgerbegehrens bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. Der Anlass für das Begehren war der geplante Bau eines Sechs-Familien-Haus auf einer Grundstücksfläche von 444 Quadratmetern an der Speicherstaße 5 im Karlsbader Ortsteil Langensteinbach. Laut Bürgerinitiative ist durch den massiven Baukörper eine deutliche Verschlechterung der Wohn- und Lebensqualität im Ortskern zu erwarten. Von einem "sich in die Umgebung einfügen" können bei einem solch "opulenten" Bauprojekt keine Rede sein. Als besonders problematisch werden auch die sieben geplanten Garagenausfahrten angesehen, die unmittelbar an die schmale Speicherstraße angrenzen sollen. Eine Ein- und Ausfahrt in die Garagen werde voraussichtlich nur durch mehrmaliges Rangieren möglich sein, was zu einer Gefährdungssituation für Fußgänger und Radfahrer in diesem verkehrsberuhigten Bereich führen würde. Eine stärkere Lärmbelästigung sei gleichzeitig ebenfalls zu erwarten.

Die Bürgerinitiative richtet sich demnach gegen die aktuelle "ungelenkte Nachverdichtung" geplante Bebauung im Ortskern von Langensteinbach und fordert stattdessen eine nachhaltige, bürgerfreundliche und verkehrssichere Bebauungsplanung. Ziel des Bürgerbegehrens ist es daher die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den Bereich Speicherstraße 1 – 11/Ecke Friedhofstraße sowie eine sofortige Veränderungssperre für den Bereich "Vordere Speicherstraße I" zu erreichen.


 

Bis zum 22.09.2017 konnten in Karlsbad dafür insgesamt 1415 Unterschriften gesammelt werden. Damit wäre das 7%-Unterschriftenquorum eindeutig erreicht. Der Gemeinderat beriet in seiner Sitzung am 04.10. über die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens und die Einrichtung örtlicher Bauvorschriften sowie einer "Veränderungssperre" für den Baubereich. Die entsprechenden Beschlüsse wurde einstimmig gefasst. Dadurch ist das Begehren in der Sache übernommen.

In der Sitzung am 8.11. befasste sich der Gemeinderat wiederum mit der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Er erklärte das Begehren für unzulässig, da es durch den Beschluss vom 4.10. "gegenstandslos" geworden sei. Der Erfolg der Initiative hängt allerdings noch von einem beim Regierungspräsidium laufenden Widerspruchsverfahren gegen den bestehenden Bauvorbescheid ab. Ein solcher Bescheid regelt Bauverfahren, bei denen es vorab keinen Aufstellungsbeschluss gab.

 

Weiterführende Informationen:

Seite der BI:

www.per-la.de