Bad Säckingen

Über die Abschaffung der unechten Teilortswahl

Status: Antrag auf Ratsreferendum am 16.04.2018 / Nötige 2/3-Mehrheit verfehlt

Träger: Gemeinde Bad Säckingen (Ratsbegehren)

Kurz & Knapp:

17 Stadträte verschiedener Fraktionen in Bad Säckingen forderten in einem gemeinsamen Antrag die Abschaffung der unechten Teilortswahl durch einen Gemeinderatsbeschluss. Die Freien Wähler hingegen forderten einen Bürgerentscheid über diese Frage.

In den Ortschaftsräten herrschten unterschiedliche Meinungen über die Frage, ob die unechte Teilortswahl sinnvoll ist und beibehalten werden soll. Während der Ortschaftsrat von Rippolingen die Abschaffung befürwortete und die Rippolinger Bedürfnisse im Stadtrat auf Grund guter Beziehungen ausreichend vertreten sieht, waren die Ortschaftsräte von Wallbach und Harpolingen kritischer. Sie befürchteten, dass die Interessen der Ortsteile durch die Abschaffung der unechten Teilortswahl nicht mehr ausreichend berücksichtigt würden, da die Stadträte der Kernstadt aus Desinteresse oder mangelndem Verständnis für die Probleme der Ortsteile diese nicht unterstützten.

In der Gemeinderatssitzung am 16.04.2018 ging es zunächst um die Frage, ob die Bürger über die Zukunft der unechten Teilortswahl in Bad Säckingen entscheiden sollten. Außer den drei anwesenden Vertretern der Freien Wähler stimmten alle Gemeinderäte gegen einen Bürgerentscheid.

Die anschließende Abstimmung des Gemeinderats über die Abschaffung der unechten Teilortswahl in Bad Säckingen fiel mit 17 Ja-Stimmen gegenüber 6 Nein-Stimmen eindeutig aus. Ab der kommenden Kommunalwahl 2019 wird es daher in Bad Säckingen keine Mindestanzahl an Vertretern für die Teilorte mehr geben. Durch den Wegfall der Ausgleichsmandate schrumpft zudem die Zahl der Gemeinderäte von 24 auf 22.

 

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