Böllen
Für die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses über den Nutzungsvertrag mit den EWS zum Betrieb einer Windkraftanlage
Status: Begehren eingereicht am 15.06.2018 / Begehren am 12.07.2018 für unzulässig erklärt
Träger: Bürgerinitiative
Kurz & Knapp:
Nachdem das erste Böllener Bürgerbegehren der Gegner einer Windkraftanlage auf dem Zeller Blauen in der Gemeinderatssitzung vom 14.06.2018 für unzulässig erklärt wurde, sammelten die Vertrauenspersonen direkt im Anschluss an die Sitzung Unterschriften für ein neues Begehren und übergaben dieses am Folgetag. Dieses richtet sich gegen den Beschluss vom 1. März 2018, in dem der Gemeinderat den Nutzungsvertrag mit den EWS beschloss. Die Fragestellung des zweiten Bürgerbegehrens lautet: „Stimmen Sie für die Aufhebung des Beschlusses des Gemeinderats vom 01.03.2018 zum Abschluss des Nutzungsvertrags zur Errichtung von Windenergieanlagen auf Waldflächen mit den nicht-öffentlich beschlossenen Inhalten und somit Einbringung der im Gemeindeeigentum befindlichen Flächen in die Poolkulisse für den Windpark Zeller Blauen und damit für die Neufassung des Beschlusses durch den Gemeinderat, der die Nutzung der ausgewiesenen Flächen definiert?“
Das Begehren wurde erneut für unzulässig erklärt. Die Begründung lautete, dass der Vertrag, den die Gemeinde mit der EWS geschlossen hat, keine Rücktrittsklausel vorsieht.
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