Horben

Gegen die Übertragung von Verwaltungsaufgaben an die Nachbargemeinde Merzhausen

Träger: Bürgerinitiative

Status: Begehren eingereicht am 07.08.2018 / Entscheid im Sinne des Begehrens am 02.Dezember

Kurz & Knapp:

Der Gemeinderat Horben beschloss einstimmig, die Aufgaben der Gemeinde Horben nach dem Ausscheiden von Hauptamtsleiter Bernd Schmid zum 01.09.2018 an die Verwaltungsgemeinschaft (VG) und die Gemeinde Merzhausen zu übergeben.

Daraufhin sammelte eine Bürgergruppe 381 Unterschriften und überreichte diese Ende Juli dem Gemeinderat. Die Unterschriftensammlung war jedoch kein formales Bürgerbegehren, weshalb kurze Zeit später 276 Unterschriften im Rahmen eines Bürgerbegehrens gesammelt und am 07.08.2018 eingereicht wurde.Die Bürgerinitiative verlangt damit einen Bürgerentscheid mit der Frage:

"Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Horben die von ihr wahrgenommenen wie bisher beibehält und nicht an eine andere Gemeinde abgibt?"

Als Gründe nannte die Bürgerinitiative ein drohender Verlust an Nähe zwischen Bürgern und Rathaus, die sich aktuell positiv auf das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Dorfleben auswirkt. Gerade für ältere Menschen wäre eine Abgabe der Verwaltung nach Merzhausen schwierig, da diese längere Wege auf sich nehmen müssen.

Vertreter des Gemeinderates betonen, dass es weiterhin einen Bürgerservice im Rathaus geben werde. Der Rat begründet die Auslagerung damit, dass die Aufgaben immer komplexer werden und nach dem Weggang von Bernd Schmid, neue Lösungen gesucht werden muss.

Der Entscheid über die Zulassung war für den 11.09. vorgesehen. Zwar befand die Verwaltung das Begehren als gültig, jedoch gab es noch Unsicherheiten. Der Gemeinderat entschied deswegen mit 7 zu 2 Stimmen, die Entscheidung über die Zulässigkeit des Begehrens auf den 25.09. zu verschieben. Bis dahin soll ein Verwaltungsjurist die Verwaltung beraten und das Begehren nochmals prüfen.

Am 25.09. entschied der Gemeinderat das Bürgerbegehren für zulässig. Der Entscheid fand am 02.Dezember statt. 

Die Entscheidung fiel klar zu Gunsten des Begehrens aus. Unter den 616 abgegebenen Stimmen waren 481 Ja-Stimmen, das entspricht 78,1% der gültigen Stimmen. Nur 135 Horbener stimmten gegen das Begehren (21,9%). 

Das Quorum von 20% der Wahlberechtigten wurde somit deutlich übertroffen. 54% der 890 Wahlberechtigten stimmten für das Begehren.

Ergebnisse des Bürgerentscheids:

Abstimmungsberechtigte: 890

Abstimmungsbeteiligung: 69,2% (616 Bürger/innen)

Ja-Stimmen: 481 (78,1% der Abstimmenden = 54% der Abstimmungsberechtigten)

Nein-Stimmen: 135 (21,9% der Abstimmenden = 15,2% der Abstimmungsberechtigten)

Zustimmungsquorum von 20%: 178 Stimmen

 

Weiterführende Informationen: