Lauterach

Für den Erhalt der örtlichen Wasserversorgung

Status: Begehren eingereicht am 24.10.2018 / Entscheid am 19.4.2020

Träger: Bürgerinitiative 

Kurz & Knapp:

Die Gemeinde Lauterach plante die Umstrukturierung der örtlichen Wasserversorgung. Dagegen formierte sich Widerstand aus der Bevölkerung. Die Bürgerinitiative setzte sich dafür ein, Trinkwasser weiter aus den beiden Brunnen der Gemeinde zu beziehen. 

Ende Oktober übergab die Bürgerinitiative 169 Unterschriften an Bürgermeister Bernhard Ritzler. In der Gemeinderatssitzung am 3.12.2018 wurde das Begehren für unzulässig erklärt. Dagegen wurde von der BI Widerspruch angekündigt. Dieser wurde im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Gemeinde und BI vorläufig ruhen gelassen.

Im Dezember 2019 beschloss der Gemeinderat, mögliche Varianten der Wasserversorgung durch ein Ingenieurbüro berechnen zu lassen. Nach Eingang dieses Gutachtens sollte ein Bürgerentscheid beschlossen werden, wie die Wasserversorgung künftig geregelt wird. In der Sitzung vom 24. Januar beschloss der Gemeinderat hingegen auf Anraten aus dem Regierungspräsidium, auf ein Gutachten - das nicht das erste zur Sachfrage gewesen wäre - zu verzichten.

In der Februarsitzung wurde dann dem Widerspruch der BI abgeholfen, indem das Bürgerbegehren nun über ein Jahr später doch für zulässig erklärt wurde. Zugleich wurde der Termin für den Bürgerentscheid auf den 19.4.2020 festgesetzt.

Zwar wurde aufgrund der Corona-Pandemie die vor dem Entscheid geplante Informationsveranstaltung abgesagt, es wurde aber wie geplant am 19.4. abgestimmt. Die Frage, die den Bürgern vorgelegt wurde, lautete: "Soll im Rahmen der anstehenden Neustrukturierung der Wasserversorgung die Eigenwasserversorgung für Lauterach auch für die Zukunft aufrechterhalten werden?"

Eine klare Mehrheit votierte im Sinne dieser Frage, wobei auch das Zustimmungsquorum deutlich übertroffen wurde. Der Entscheid ist damit bindend. Die Stimmabgabe fand unter dem Vorzeichen der Corona-Pandemie statt, weshalb im Vorfeld zur Briefwahl aufgerufen wurde. Davon machten etliche Bürger Gebrauch: Bei 496 Stimmberechtigten gingen 339 Briefwahlanträge bei der Gemeinde ein, 324 Stimmberechtigte gaben ihr Votum dann brieflich ab. Ins Wahllokal kamen lediglich 56 Stimmberechtigte. Damit beantragten über zwei Drittel der Stimmberechtigten die Briefwahl, mehr als drei Viertel der abgegebenen Stimmen gingen brieflich ein.

Ergebnisse des Bürgerentscheids

Abstimmungsberechtigte: 496

Abstimmungsbeteiligung: 380 (76,6 %)

Ja-Stimmen: 279 (74,4 %)

Nein-Stimmen: 96 (25,6 %)

Zustimmungsquorum von 20 % der Stimmberechtigten: 100

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