Merklingen
Gegen ein interkommunales Gewerbegebiet
Status: Begehren eingereicht am 13.2.2019 / Für unzulässig erklärt am 9.4.2019
Träger: Aktion Land.Schafft
Kurz & Knapp:
Gemeinsam mit neun anderen Gemeinden schloss sich Merklingen 2016 zum Zweckverband Region Schwäbische Alb zusammen, der sich um die Erschließung eines interkommunalen Gewerbegebiets kümmert.
Das 50 Hektar große Gewerbegebiet soll auf Flächen zwischen den Gemeinden Merklingen und Nellingen entstehen, von Unternehmen u.a. aus der Logistikbranche genutzt werden und mehrere tausend Arbeitsplätze schaffen. Im Januar 2019 gab die Bürgerinitiatve "Aktion Land.Schafft" bekannt, dass sie aus verschiedenen Gründen ein Bürgerbegehren gegen die Schaffung des Gewerbegebiets anstrebt. Seit Ende Januar wurden Unterschriften zu folgender Abstimmungsfrage gesammelt:
"Sind Sie gegen ein interkommunales Gewerbegebiet zwischen Merklingen und Nellingen?"
Parallel zum Merklinger Bürgerbegehren fand auch ein Bürgerbegehren in Nellingen statt. In den acht anderen Gemeinden des Zwecksverbands wurde nicht gesammelt.
Nachdem am 13.2.2019 135 gültige Unterschriften bei der Gemeinde Merklingen eingereicht wurden, erklärte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 9.4.2019 das Bürgerbegehren für unzulässig. Aufgrund der Kompetenzübertragung an den Zweckverband war die Gemeinde Merklingen nicht mehr zuständig und deshalb der falsche Adressat. Zudem sei die Zielwirkung der Fragestellung nicht hinreichend erklärt.
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