Rechtenstein

Für die Errichtung eines Solarparks

Status: Begehren eingereicht am 11.2.2019 / Bürgerentscheid nicht im Sinne des Begehrens am 7.7.2019

Träger: Bürger

Kurz & Knapp:

Der Energieversorger EnBW trat auf die 300-Einwohner-Gemeinde Rechtenstein mit dem Angebot zu, landwirtschaftlich benachteiligtes Gebiet von der Gemeinde zu pachten und dort Photovoltaikanlagen zu errichten.

Der Gemeinderat lehnte die Errichtung des Parks in nicht öffentlicher Sitzung vorläufig ab. Der Rechtensteiner Florian Braun initiierte ein Bürgerbegehren, da er zum einen sein Grundstück gern für Solarpark zur Verfügung stellen möchte und zum anderen eine bessere Beteiligung der Bürger*innen wünschte. Der Gemeinderat berief sich in seiner Ablehnung auf den Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen, in dem eine Nutzung für Rechtenstein nicht vorgesehen war. Wie sich bei einer späteren Informationsveranstaltung herausstellte, haben sich seitdem die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen nicht unerheblich geändert.

Das Bürgerbegehren wurde am 11. Februar 2019 mit 29 Unterschriften eingereicht. Am 9. April erklärte der Gemeinderat das Begehren für zulässig und in einer späteren Sitzung wurde der Bürgerentscheid auf den 7. Juli festgelegt. Die Bürger*innen stimmten in Rechtenstein über folgende Frage ab:

"Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Rechtenstein den Bau eines Solarparks auf den Flächen Unteres Erisfeld / Bubenäcker befürwortet?"

Beim Bürgerentscheid gaben knapp zwei Drittel ihre Stimme ab. Dabei war eine Mehrheit gegen den Bau des Solarparks.

Ergebnisse des Bürgerentscheids:

Abstimmungsberechtigte: 248

Abstimmungsbeteiligung: 65,7% (163 Bürger/innen)

Ja-Stimmen: 69 (43,3% der Abstimmenden = 27,8% der Abstimmungsberechtigten)

Nein-Stimmen: 94 (57,7% der Abstimmenden = 37,9% der Abstimmungsberechtigten)

Zustimmungsquorum von 20%: 50 Stimmen

 

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