Abstatt

Gegen das geplante Baugebiet Wehräcker II

Status: Begehren eingereicht am 16.4.2019 / Entscheid nicht im Sinne des Begehrens am 28.7.2019

Träger: BI Wehräcker

Kurz & Knapp:

Das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative "Wehräcker" in Abstatt zielt auf die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für das Baugebiet Wehräcker II, den der Gemeinderat am 22.1.2019 gefasst hat. Voraus ging ein höchst fragwürdiges Verhalten des Gemeinderats. Die Bürgerinitiative reichte bereits am 14.1.2019 ein "initiierendes Bürgerbegehren" bei der Gemeinde ein, das verlangte, dass eine Aufstellung des Bebauungsplans unterbleibt. Während noch die Gültigkeit der Unterschriften geprüft wurde, fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss und erklärte anschließend das Bürgerbegehren wegen der nun hinfälligen Fragestellung für unzulässig. Die Bürgerinitiative legte gegen die erklärte Unzulässigkeit Widerspruch bei der Kommunalaufsicht ein. Gleichzeitig begann sie mit der Sammlung für ein zweites Bürgerbegehren zur Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 22. Januar.

Am 16.4. wurden fristgerecht 424 Unterschriften an die Gemeinde übergeben. Davon waren 405 Unterschriften gültig, 263 Unterschriften wären erforderlich gewesen. Am 24.5. wurde das Bürgerbegehren vom Gemeinderat für zulässig erklärt.

Der Bürgerentscheid fand am 28.7.2019 statt, dem ersten Wochenende in den Sommerferien. Über folgende Fragestellung wird abgestimmt:

„Sind Sie dafür, dass für das Gebiet „Wehräcker II“ (Flurstücke 1668, 1669/1, 1669, 1670 und 1671) kein Bebauungsplan aufgestellt wird und der diesbezügliche Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats vom 22.1.2019 aufgehoben wird?“

Eine Mehrheit der Abstimmenden stimmte mit "Nein". Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats für einen Bebauungsplan Wehräcker II bleibt damit bestehen.

 

Ergebnisse des Bürgerentscheids:

Abstimmungsberechtigte: 3.783

Abstimmungsbeteiligung: 33,3% (1.258 Bürger/innen)

Ja-Stimmen: 483 (38,5% der Abstimmenden = 12,8% der Abstimmungsberechtigten)

Nein-Stimmen: 773 (61,5% der Abstimmenden = 20,4% der Abstimmungsberechtigten)

Zustimmungsquorum von 20%: 757 Stimmen

 

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