Albstadt
Gegen die Bebauung des Spielplatzes an der Ecke Danneckerstraße/Schalksburgstraße
Status: Begehren eingereicht am 08.07.2019 / Unzulässig erklärt am 26.09.2019
Träger: BI "Spielraum für Albstadt"
Kurz & Knapp:
Im Zuge ihres im Februar 2019 beschlossenen Projektes „Spielraumentwicklung“ hat die Gemeinde das Gelände des Spielplatzes an der Ecke Danneckerstraße/Schalksburgstraße an die Sozialstation St. Vinzenz veräußert, die dort eine Verwaltungsgebäude errichten möchte. Die Gemeinde will alternativ auf dem benachbarten Schulgelände sowie rund 500 m weiter in der Danneckerstraße neue Spielplätze einrichten.
Gegen diese Pläne gründete sich die Bürgerinitiative „Spielraum für Albstadt“, die den Wegfall des Spielplatzes samt der zugehörigen Grünfläche als wenig familienfreundlich kritisiert. Die BI sammelte am Ende mehr als 5.000 Unterschriften gegen das Vorhaben.
Am 8. Juli 2019 wurden diese Unterschriften eingereicht. Eigentlich müsste der Gemeinderat binnen zwei Monaten über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens befinden. Da im August aber keine Sitzung stattfand, einigte man sich mit der BI, nicht schon zur Sitzung Ende Juli, sondern erst bis zur Septembersitzung die Zulässigkeit zu prüfen und zu beschließen.
Am 26.9.2019 wurde das Begehren wegen Verfristung für unzulässig erklärt. Innerhalb von drei Monaten nach dem Gemeinderatsbeschluss, gegen das es sich richtet, muss ein Bürgerbegehren in Baden-Württemberg eingereicht werden, im vorliegenden Fall also bis spätestens Mai.
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