Wäschenbeuren

Gegen den Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet "Heubeund-West"

Status: Begehren eingereicht am 12.1.2020 / Entscheid nicht im Sinne des Begehrens

Träger: Gemeinderatsfraktion Grüne

Kurz & knapp:

Nachdem der Wäschenbeurer Gemeinderat am 10. Oktober 2019 mehrheitlich für das Neubaugebiet „Heubeund-West“ gestimmt hatte, regte sich in der Bevölkerung schnell Widerstand. Vor allem ökologische Bedenken wurden laut, da der Beschluss im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch gefasst worden war. Diese Regelung, die am 31.12.2019 ausgelaufen ist, ermöglichte die Schaffung von Bauland ohne Umweltschutzprüfung.

Als weiteres Argument wurde vorgebracht, dass innerorts etwa 50 unbebaute Grundstücke zur Verfügung stünden. Am 20. November begannen zwei Gemeinderäte der Fraktion der Grünen, Unterschriften für ein Bürgerbegehren zu sammeln. Im Januar 2020 wurden mit über 300 Unterschriften mehr als die erforderlichen 224 Unterschriften eingereicht. Am 5. März 2020 wurde das Begehren vom Gemeinderat für zulässig erklärt und der Bürgerentscheid auf den 26. April 2020 festgesetzt. Zuvor sollte es am 20. April eine Einwohnerversammlung geben.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Einwohnerversammlung abgesagt. Am Termin für den Bürgerentscheid wurde aber festgehalten. Die Wäschenbeurer erhielten automatisch Briefwahlunterlagen, um das Personenaufkommen in den Wahllokalen so gering als möglich zu halten. Die Initiatoren des Begehrens versuchten ferner, die entfallene Informationsveranstaltung von ihrer Seite durch Podcasts zu ersetzen.

Die Frage, die zur Abstimmung stand, lautete: Sind Sie gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Heubeund-West“?

Der Entscheid endete knapp nicht im Sinne des Begehrens. Dabei wurde das nötige Quorum erfüllt, es liegt also ein gültiger Bürgerntscheid vor. Aufgrund der Lage und der automatischen Zusendung der Briefwahlunterlagen lag der Anteil der Briefwähler bei 1.856 Personen - von 1.933, die an der Abstimmung teilnahmen. Das bedeutet eine Briefwähleranteil von 96 %.

Ergebnisse des Bürgerentscheids

Abstimmungsberechtigte: 3.232

Abstimmungsbeteiligung: 1.933 (59,8 %)

Ja-Stimmen: 946 (49 %)

Nein-Stimmen: 983 (51 %)

Zustimmungsquorum von 20 %: 646

Weitere Informationen: