Oberkirch

Für die dauerhafte Einführung der langen Variante der Oberkircher Fußgängerzone

Status: Begehren eingereicht am 23.1.2020 / Entscheid unecht gescheitert am 12.7.2020

Träger: Bürger für Oberkirch

Kurz & knapp:

Zwölf Jahre lang wurde in Oberkirch die Frage einer Fußgängerzone diskutiert. Am 21. Oktober 2019 beschloss der Gemeinderat dann, eine jahreszeitlich wechselnde Variante einzuführen: In den warmen Monaten zwischen Frühlingsfest und Mantelsonntag - also von März bis Oktober - soll es die Fußgängerzone von der Bärengasse bis vor den Südring reichen. In den Monaten von Oktober bis März soll sie verkürzt werden und von der Bärengasse bis vor die Schlossergasse gehen.

Diese Entscheidung erntete Kritik. Insbesondere die Bürger für Oberkirch (BfO) taten sich hierbei hervor, die die lange Variante ganzjährig favorisieren. Weniger Autoverkehr, aber auch Verwirrung sowie die Kosten der jahreszeitlich wechselnden Beschlderung führen sie ins Feld. Auf dieser Basis beschlossen die BfO, ein Bürgerbegehren zu starten.

Die dreimonatige Einreichungsfrist endete am 23. Januar. 1136 gültige Unterschriften werden für ein erfolgreiches Bürgerbegehren benötigt. Den BfO gelang es, 1876 und damit deutlich mehr Unterschriften als verlangt fristgerecht einzureichen. Der Gemeinderat stellte am 17. Februar die Zulässigkeit fest. Am 17. Mai sollte es nun zum Bürgerentscheid kommen. Wegen der Corona-Pandemie vereinbarte die Gemeinde mit den Vertrauenspersonen des Begehrens eine Verschiebung. Als neuer Termin wurde ein Sonntag im Juli taxiert. Der exakte Tag wurde vom Gemeinderat am 4. Mai festgelegt. Die Räte beschlossen den 12. Juli. Inzwischen steht die Informationsbroschüre zum Download auf der Website der Gemeinde bereit; eine Verteilung erfolgte am 21. Juni. Wegen der Corona-Pandemie waren weniger Wahllokale vorgesehen. Die Briefwahl musste aber eigens beantragt werden, was bis zum 9. Juli auch online möglich war.

Die Frage, die den Stimmberechtigten vorgelegt wurde, lautet: "Sind Sie für die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 21. Oktober 2019 über die Einführung einer saisonalen Fußgängerzone und für die Einrichtung einer dauerhaft langen Fußgängerzone von der Bärengasse bis zur Westseite des Amtsgerichtsgebäudes?"

Für einen gültigen Bürgerentscheid wurden 3.234 Ja- oder Nein-Stimmen benötigt. Am Ende sprach sich zwar eine Mehrheit im Sinne des Begehrens aus, doch wurde mit 3.161 Stimmen das Quorum um 73 Stimmen knapp verfehlt. Der Entscheid ist damit unecht gescheitert, der Sachverhalt geht zurück an den Gemeinderat.

Ergebnisse des Bürgerentscheids

Abstimmungsberechtigte: 16.271

Abstimmungsbeteiligung: 4.847 (29,97 %)

Ja-Stimmen: 3.161 (65,5 %)

Nein-Stimmen: 1.664 (34,5 %)

Zustimmungsquorum von 20 %: 3.234

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