Emmendingen

Für die Ausweisung eines geschützten Landschaftsteils auf der Gemarkung Haselwald-Spitzmatten

Status: Begehren eingereicht am 17.2.2020 / Begehren in der Sache übernommen

Träger: BI "Rettet Haselwald-Spitzmatten"

Kurz & Knapp:

Bereits 2016 gab es in Emmendingen einen Bürgerentscheid über die Bebauung des Gebiets Haselwald-Spitzmatten, bei dem sich die Mehrheit der Abstimmenden gegen die Bebauung der Mähwiesen entschied. Als dieser Bürgerentscheid am 17.7.2019 seine Bindungswirkung verlor, sicherte Oberbürgermeister Schlatterer zu, dass er sich "weiterhin an das Votum der Bürgerschaft gebunden fühle".

Am 03.12.2019 wurde dem Technischen Ausschusss das Stadtentwicklungskonzept "Mein EMMENDINGEN 2035", welchem eine Bürgerbeteiligung vorausgegangen war, vorgestellt. Darin ist das Gebiet Haselwald-Spitzmatten als Prüffläche für Wohnungsbau festgeschrieben.

Daraufhin begann die Bürgerinitiative ab Anfang Januar, Unterschriften für ein erneutes Bürgerbegehren zu sammeln. Die Fragestellung, mit der gesammelt wurde, lautet: "Wollen Sie, dass auf Gemarkung Haselwald-Spitzmatten die Mähwiesen (FFH-Lebensraumtypen 65.10 und Biotoptypen 33.43 gemäß LUBW) zu einem geschützten Landschaftsbestandteil nach § 29 BNatSchG erklärt werden?"

Am 17. Februar und damit einen Tag, bevor sich der Gemeinderat erneut mit dem Thema beschäftigte, reichte die Bürgerinitiative 2952 Unterschriften, und damit fast doppelt so viel wie benötigt, ein. Am Tag darauf beschloss der Gemeinderat einstimmig den Erlass einer Satzung gemäß § 29 Bundesnaturschutzgesetz für geschützte Landschaftsbestandteile im Bereich "Haselwald-Spitzmatten". Nach einer Prüfung des Geländes könnte sich ein Bürgerentscheid erübrigen. Daher hat der Bürgermeister das Begehren zwar, wie er am Ende der Gemeinderatssitzung im April bekannt gab, am 23. März für zulässig erklärt - ein Novum, dass ein Bürgermeister die Zulässigkeit eines Begehrens feststellt. Es wurde aber weder ein Bürgerentscheid angesetzt noch das Begehren in der Sache übernommen, sondern man wollte das Ergebnis des eingeleiteten Verfahrens abwarten. Ein Bürgerentscheid muss aber innerhalb von vier Monaten nach Zulässigkeitsfeststellung durchgeführt werden, es sei denn, die Vertrauenspersonen des Begehrens sind mit einem späteren Termin einverstanden.

Laut Gemeinde seien die Vertrauenspersonen dafür nicht zu gewinnen gewesen. Die Initiative ihrerseits erhob Beschwerde beim Regierungspräsidium Freiburg gegen den Oberbürgermeister mit der Begründung der Verschleppung des Verfahrens.

Obwohl ursprünglich für den 30. Juni geplant, befand der Gemeinderat am 26. Mai über die Satzung gemäß § 29 Bundesnaturschutzgesetz. Bei nur einer Gegenstimme wurde die Satzung beschlossen, sodass Haselwald-Spitzmatten auch künftig nicht bebaut werden darf. Ein Bürgerentscheid ist damit hinfällig, da das Begehren in der Sache übernommen wurde.

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