Wiernsheim

Gegen das Neubaugebiet „Mühlacker Straße“

Status: Begehren eingereicht am 20.1.2020 / Entscheid im Sinne des Begehrens am 28.6.2020

Träger: Bürgerinitiative

Kurz & Knapp:

Am 20. November 2019 stimmte der Wiernsheimer Gemeinderat mit knapper Mehrheit für den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Mühlackerstraße". Aus Protest gegen den Flächenverbrauch - erst in den vergangenen rund anderthalb Jahren waren zwei Bauprojekte, der Supermarktstandort "Seite" und das Wohngebiet "Kohlplatte III", auf den Weg gebracht worden - formierte sich eine Bürgerinitiative, die am 28. Dezember begann, Unterschriften für ein Bürgerbegehren zu sammeln. Mit 771 Unterzeichnungen reichte sie schon am 20. Januar circa doppelt so viele Unterschriften ein wie benötigt; das Quorum lag bei 383. Ein Grund für die frühzeitige Einreichung war unter anderem, dass der Gemeinderat am 22. Januar einen weiteren Beschluss zum Bebauungsplanverfahren fassen wollte. Der Gemeinderat nahm daraufhin den Punkt von der Tagesordnung. Über die Zulässigkeit des Begehrens wurde am 18. März befunden. Der Gemeinderat erklärte das Begehren nach Prüfung einstimmig für zulässig. Zugleich wurde bestimmt, den Entscheid nach Ende der bis 15. Juni befristeten Corona-Verordnung des Landes, aber nicht erst im Herbst durchzuführen. Letzteres begründete die Gemeinde mit Zeitdruck beim Bauvorhaben. Am 6. Mai wurden dann der Termin und die Fragestellung festgelegt. Am 28. Juni haben die Wiernsheimer über die Frage abgestimmt: "Sind Sie dafür, den Gemeinderatsbeschluss vom 20.11.2019 zur Aufstellung eines Bebauungsplans ‚Mühlackerstraße‘ aufzuheben?" Auf eine Informationsveranstaltung wurde coronabedingt verzichtet. Die Gemeinde beschränkte sich auf die Infobroschüre. Dabei hat erst kürzlich die Gemeinde Steinheim am Albuch mit einem Livestream-Format mit Fragemöglichkeit gezeigt, wie auch unter Pandemiebedingungen ein Mindestmaß an Austausch und Debatte möglich sein kann. Beim Versand der Wiernsheimer Broschüre kam es zu einer Panne. Ferner habe die Broschüre laut Medienberichten für Unmut gesorgt, weil die Argumente der Gegner des Bebauungsplans überrepräsentiert gewesen - da jene Gemeinderäte, die dagegen waren, ihre Position im Anteil der Gemeinde dargelegt hatten. Das ist aber rechtmäßig: Die Gemeindeordnung sieht einen gleichen Anteil für die Initiatoren eines Bürgerbegehrens und die Gemeindeorgane vor, wobei in letzteren unterschiedliche Auffassungen herrschen können und in der Broschüre entsprechend dargestellt werden dürfen. Dennoch nahmen dies einige Gemeinderäte, die für das Baugebiet sind, zum Anlass, auf eigene Kosten eine weitere Broschüre produzieren zu lassen und zu verteilen. Die Gegner des Projekts riefen im Gegenzug zur Traktordemo auf.

Am Ende war bei einer Beteiligung von 51 % der Stimmberechtigten das Ergebnis relativ klar: 58,2 % der Abstimmenden votierten mit ja, 41,8 % mit nein. Das Zustimmungsquorum von 20 %, das in Wiernsheim einer Stimmenzahl von 1083 entspricht, wurde klar erreicht. Der Bürgerentscheid ist damit gültig zustandegekommen.

Ergebnisse des Bürgerentscheids

Abstimmungsberechtige: 5.412

Abstimmungsbeteiligung: 2.762 (51 %)

Ja-Stimmen: 1603 (58,2 %)

Nein-Stimmen: 1151 (41,8 %)

Zustimmungsquorum von 20 % der Stimmberechtigten: 1.083

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