Neuweiler

Gegen das geplante Baugebiet "Hohenzeil"

Status: Begehren eingereicht am 27.2.2020 / Entscheid im Sinne des Begehrens am 2.8.2020

Träger: Bürgerinitiative

Kurz & knapp:

Am 26.11.2019 fasste der Gemeinderat von Neuweiler den Aufstlleungsbeschluss für das 3,2 Hektar große Wohngebiet Hohenzeil mit bis zu 50 Bauplätzen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch, der zum 31.12.2019 auslief.

Das geplante Wohngebiet rief insbesondere im betroffenen Ortsteil Zwerenberg Kritik hervor. Dabei bestehen die Kritiker darauf, nicht grundsätzlich gegen ein Wohngebiet zu sein, sondern sich lediglich an der Größe zu stören. Die Gemeinde begründet die Dimension des Baugebiets mit der Wirtschaftlichkeit.

Um die Pläne der Gemeinde noch zu bremsen, startete eine Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren. Die gesammelten 257 Unterschriften bewirkten allerdings nichts, da das Unterschriftenformular eine Reihe von Unzulässigkeitsgründen beinhaltete. Daraufhin wandte die Bürgerinitiative sich an Mehr Demokratie und begann nach Beratung erneut mit einem Begehren. Die Zeit drängte: Binnen weniger Tage mussten die Unterschriften gesammelt werden.

Tatsächlich gelang es der Initiative, in einem dreitägigen Unternehmen 216 Unterschriften zu erlangen und fristgerecht einzureichen. Die Zulässigkeitsfeststellung fand in der Gemeinderatssitzung am 21. April 2020 statt. Der Termin für den Bürgerentscheid wurde auf den 2. August 2020 festgesetzt.

Die Initiative betonte, anstelle eines Bürgerentscheids gern einen Kompromiss zu erarbeiten. Das lehnte die Gemeinde ab. Ein Grund war laut Medienberichten, dass sich aus dem Bürgerbegehren kein Kompromiss herauslesen lasse. Dabei übersah die Gemeinde, dass die Gemeindeordnung genau das nicht zulässt; insbesondere bei der Bauleitplanung sind nur Begehren gegen den einleitenden Beschluss möglich, was Bürgerinitiativen zwingt, unabhängig von ihrer tatsächlichen Zielsetzung ein Bürgerbegehren komplett gegen das geplante Projekt zu formulieren. Wichtiger als dieser Einwand schien der Gemeinde aber zu sein, dass jeglicher neue Aufstellungsbeschluss nach § 13a Baugesetzbuch gefasst werden muss, was Kostensteigerungen und ausschließlich Mehrfamilienhäuser zur Folge habe.

Am 23. Juli fand eine Informationsveranstaltung unter Moderation von Edgar Wunder, Landesvorsitzender von Mehr Demokratie e.V. in Baden-Württemberg, statt - als Präsenzveranstaltung. Die Diskussionen verliefen sehr sachlich, sodass die Veranstaltung als großer Erfolg gilt.

Die Frage, die den Stimmberechtigten am 2. August vorgelegt wurde, lautete: "Sind Sie dafür, den Beschluss des Gemeinderats vom 26.11.2019 zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Hohenzeil“ aufzuheben?" Eine klare Mehrheit von 632 zu 298 Stimmen votierte gegen das Baugebiet. Zum Erreichen des Zustimmungsquorums wurden 531 Stimmen benötigt, der Entscheid ist damit gültig.

Ergebnisse des Bürgerentscheids

Abstimmungsberechtigte: 2.652

Abstimmunsgbeteiligung: 930 (35,1 %)

Ja-Stimmen: 632 (68 %)

Nein-Stimmen: 298 (32 %)

Zustimmungsquorum von 20 Prozent: 531

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