Königsfeld

Gegen einen Disountmarkt und einen Drogeriemarkt in der Jahnstraße

Status: Begehren eingereicht am 18.5.2020 / Entscheid nicht im Sinne des Begehrens am 18.10.2020

Träger: Bürgerinitiative

Kurz & knapp:

Seit rund anderthalb Jahren beschäftigt sich die Gemeinde Königsfeld mit der Ansiedlung eines weiteren Einzelhändlers im Ort, um die Versorgung zu gewährleisten und Konkurrenz für den bereits ansässigen Edeka-Markt zu schaffen. Während etwa die Brüderunität, deren Grundstück für die Ansiedlung benötigt wird, einen CAP-Markt bevorzugt hätte, verwarf die Gemeinde diese Variante, da sie sie als nicht hinreichend planungssicher und zur Bedarfsdeckung unzureichend einstufte; obendrein gehöre CAP zu Edeka, sodass gerade keine Konkurrenz vorhanden wäre. Darum befürwortete der Gemeinderat mit 10:5 Stimmen am 19.2.2020 den Plan, eine Aldi- und eine Rossmannfiliale in der Jahnstraße anzusiedeln.

Dagegen rührte sich Kritik. Neben inhaltlichen Argumenten führten die Gegner des Gemeinderatsbeschlusses insbesondere mangelnde Bürgerbeteiligung ins Feld. Eine Bürgerinitiative begann daher rasch, ein Bürgerbegehren vorzubereiten, weil alles andere nichts genutzt habe.

Dennoch betonen Gemeinde wie Bürgerinitiative die sachliche, faire und transparente Umgangsweise miteinander. Einzig die Ankündigung der Initiative, bewusst auch ungültige Unterschriften zu sammeln, um zu zeigen, wie groß der Unmut in Königsfeld und Umgebung sei, löste bei der Gemeinde ein wenig Verstimmung aus.

Mitten in die Vorbereitungen des Bürgerbegehrens platzte die Corona-Pandemie. Da die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg keine Fristverlängerungen oder -unterbrechungen für Bürgerbegehren vorsieht und die Landespolitik keine Anstalten machte, vorläufige Sonderregelungen einzuführen, drängte die Zeit für die Bürgerinitiative. Denn innerhalb von drei Monaten nach einem Gemeinderatsbeschluss muss ein dagegen gerichtetes Bürgerbegehren eingereicht werden.

Die Initiatoren wogen die Schwierigkeiten, in dieser Situation Unterschriften sammeln zu können, gegen den Zeitdruck ab. So wurde in Königsfeld am 24.3.2020 das erste und bis dato einzige Bürgerbegehren in Baden-Württemberg unter Corona-Bedingungen gestartet. Um dabei nicht gegen die geltende Corona-Verordnung zu verstoßen und niemanden zu gefährden, ging die BI einen ungewöhnlichen Weg: Per Mail und Messenger wurden die Unterschriftenlisten elektronisch an einen breiten Kreis von Interessierten versandt mit der Bitte, sie auf dieselbe Weise an andere potentielle Unterzeichner weiterzuleiten. Alle, die unterschreiben wollten, sollten das Formular ausdrucken und den Initatoren ausgefüllt zukommen lassen. Die Initiative hoffte, auf diese Art fristgerecht die benötigten Unterschriften von sieben Prozent der Stimmberechtigten - in Königsfeld sind das derzeit knapp 350 Unterschriften - zu erreichen.

Tatsächlich war das Unterfangen trotz der widrigen Bedingungen erfolgreich: Selbst wenn der Landtag Anfang Mai nicht eine Fristaussetzung für Bürgerbegehren im laufenden Kalenderjahr beschlossen hätte, wären fristgerecht genügend Unterschriften zusammengekommen. Fast 600 waren es am Schluss, von denen laut BI etwa 90 von Nicht-Stimmberechtigten stammen, womit das Quorum aber noch immer überschritten wäre. Der Erfolg der Sammlung dürfte auf die Ortsgröße sowie die gute Vernetzung der BI zurückzuführen sein.

Nachdem das Begehren am 18. Mai eingereicht wurde, bestätigte die Gemeinde inzwischen die Gültigkeit von 558 Unterschriften. Die Zulässigkeit des Begehrens stellte der Gemeinderat dann am 8. Juli fest. Der Abstimmungstermin wurde auf den 18. Oktober gelegt. Eine Informationsveranstaltung wurde wegen Corona nicht durchgeführt. Die Briefwahl wurde besonders beworben.

Die Frage, die den Stimmberechtigten zur Entscheidung vorgelegt wurde, lautete: "Sind Sie dagegen, dass für das Gebiet 'Ortsrand Süd II' ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wird?"

Am Ende war es ein klares Votum für die Ansiedlung: 73,27 % der gültigen Stimmen sprachen sich dafür aus, wobei auch das Zustimmungsquorum klar erreicht wurde. Damit liegt ein gültiger Entscheid vor.

Ergebnisse des Bürgerentscheids

Abstimmungsberechtigte: 4.896

Abstimmungsbeteiligung: 3.477 (71,02 %)

Ja-Stimmen: 926 (26,69 %)

Nein-Stimmen: 2.543 (73,31 %)

Zustimmungsquorum von 20 % der Stimmberechtigten: 980

Weitere Informationen: