Schutterwald

 

Gegen die Verlegung des Rathauses in den Alten Jakob

Status: Begehren eingereicht am 21.4.2020 / Entscheid im Sinne des Begehrens am 27.9.2020

Träger: Bürgerinitiative

Kurz & knapp:

2018 erwarb die Gemeinde Schutterwald das Gebäude St. Jakob, auch als Alter Jakob bekannt. In der Folge wurden verschiedene Nutzungsmöglichkeiten erörtert. Im September 2019 stellte ein beauftragtes Planungsbüro zwei Nutzungsvarianten vor: ein Wohnkonzept und die Nutzung als neues Rathaus. In einer Einwohnerversammlung im Oktober 2019 wurden diese Varianten auch öffentlich präsentiert. Am 22. Januar 2020 befand der Gemeinderat über die künftige Nutzung und entschied sich für den Umzug des Rathauses in das Gebäude. Einige Bürger, die mit dieser Entscheidung nicht einverstanden waren, erkundigten sich daraufhin bei Gemeinde und Landratsamt über Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Nach Auskunft durch die Verwaltung starteten sie ein Bürgerbegehren mit dem Ziel, statt des Rathausumzugs das Wohnkonzept weiterzuverfolgen. Obwohl in die dreimonatige Sammlungsfrist die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie fielen - eine coronabedingte vorübergehende Aussetzung der Dreimonatsfrist wurde vom Landtag erst Anfang Mai beschlossen - , gelang es der Bürgerinitiative, am 21. April das Begehren mit 685 gültigen Unterschriften einzureichen; 417 wären benötigt worden. In der Gemeinderatssitzung am 20. Mai wurde das Bürgerbegehren dann behandelt und die Zulässigkeit festgestellt. Als Termin für den Bürgerentscheid wurde der 12. Juli erwogen. Doch angesichts der Corona-Pandemie und im Einvernehmen mit den Vertrauenspersonen bevorzugte man einen Termin im September, wobei der 20. oder 27. September ins Auge gefasst wurden. Die Entscheidung fiel auf den 27. September. Es wird eine Infoversammlung geben, die von einigen Bürgern gewünschte Besichtigung des Alten Jakob ist jedoch nicht möglich.

Die Frage. die den Stimmberechtigten dann vorgelegt wird, lautet: "Sind Sie dafür, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 22.01.2020, das Rathaus in den 'Alten Jakob' zu verlegen, aufgehoben wird und das ebenfalls vom Sachverständigen entwickelte 'Nutzungskonzept Wohnen' verfolgt wird?"

57,5 Prozent der Abstimmungsteilnehmer stimmte mit Ja. Das Zustimmungsquorum wurde überschritten, der Entscheid ist also verbindlich.

Ergebnisse des Bürgerentscheids:

Abstimmungsberechtigte: 5.938

Abstimmungsbeteiligung: 2.884 (48,84 %)

Ja-Stimmen: 1.659 (57,5 %)

Nein-Stimmen: 1.225 (42,5 %)

Zustimmungsquorum von 20 % der Stimmberechtigten: 1.188

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