Freiburg

Für ein fuß- und fahrradfreundliches Freiburg

Status: Begehren eingereicht am 17.10.2020 / Unzulässig erklärt am 8.12.2020

Träger: Fuß- und Rad-Entscheid Freiburg

Kurz & knapp:

In Freiburg hat sich, angespornt vom bundesweiten Trend zu sog. Radentscheiden, ein überparteiliches Bündnis formiert, das sich Verbesserungen für Fußgänger und den Radverkehr zum Ziel gesetzt hat. Das Bündnis kritisiert, Freiburg gelte zwar als grüne Hochburg, habe aber steigende Kohlendioxidemissionen und steigende Kfz-Anmeldungen zu verzeichnen. Es wünscht sich stärkere Anstrengungen beim Klimaschutz in Verbindung mit erhöhter Sicherheit für Fuß- und Radverkehr.

Daher wurde schon frühzeitig ein Bürgerbegehren in Erwägung gezogen. Nach einer intensiven Planung kam das Bündnis zu dem Schluss, zwei Bürgerbegehren zu starten: eines für ein fuß- und fahrradfreundliches Freiburg, eines für einen fuß- und fahrradfreundlichen Innenstadtring. Diese initiierenden Begehren sollen in zwei Bürgerentscheide am Tag der Landtagswahl 2021 münden. Die Hürde liegt bei rund 12.000 Unterstützungsunterschriften pro Begehren. Die Sammlung startete am 1. Juli 2020.

Das Begehren für ein fuß- und fahrradfreundliches Freiburg umfasst neun verkehrspolitische Ziele. Dazu gehören etwa Barrierefreiheit, verkehrsberuhigte Zonen und ein Radvorrangnetz. Die Fragestellung des Begehrens lautet: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Freiburg die folgenden neun verkehrspolitischen Ziele umsetzt, soweit sie in den Wirkungskreisder Gemeinde fallen und der Gemeinderat zuständig ist?" Nach der Frage werden die Ziele einzeln dargestellt.

Am 22. September legte die Stadt Freiburg in einer Pressemitteilung ihre juristische Einschätzung der Sachlage dar. Demnach seien beide Begehren unzulässig, insbesondere wegen mangelnder Bestimmtheit der Fragestellungen. Die Stadt bot den Initiatoren aber einen umwelt- und verkehrspolitischen Dialog an, da man in der Sache ähnliche Ziele verfolge.

Die Initiative nahm dieses Angebot wohlwollend zur Kenntnis, kündigte aber an, weiter Unterschriften zu sammeln. Einerseits hatte man zu diesem Zeitpunkt bereits insgesamt fast 25.000 Unterschriften gesammelt, andererseits vertritt die Initiative eine andere Rechtsauffassung als die Stadtverwaltung. Am 17. Oktober übergab die Initiative die beiden Bürgerbegehren mit zusammen rund 41.000 Unterschriften an die Stadt.

Am 8. Dezember erklärte der Gemeinderat beide Begehren erwartungsgemäß für unzulässig. In gleicher Sitzung beschloss der Gemeinderat aber einerseits eine "Arbeitsgruppe Mobilität 2030" sowie einen Prüfauftrag, die Ziele der Bürgerbegehren zu verfolgen.

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