Unterkirnach

Für den Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Gewann Ackerloch

Status: Begehren eingereicht am 20.7.2020 / Entscheid im Sinne des Begehrens am 13.12.2020

Träger: Bürgerinitiative

Kurz & knapp:

Nachdem das Projekt im November 2019 in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt worden war, beschloss der Unterkirnacher Gemeinderat am 21. April 2020, die Verwaltungsgemeinschaft Villingern-Schwenningen mit der Änderung des Flächennutzungsplans zu beauftragen, um im Gewann Ackerloch eine Sonderbaufläche für sog. Tiny Houses auszuweisen. Eine ursprünglich für März geplante öffentliche Vorstellung der Planungen musste coronabedingt entfallen.

Am 7. Mai fasste der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft den Aufstellungsbeschluss und beschloss die Beteiligung gemäß BauGB.

Unterkirnacher Bürger kritisieren das Vorhaben, weil die Fläche im Gewann Ackerloch landwirtschaftlich genutzt werde. Zudem bemängeln sie fehlende Transparenz, keine angemessene Bürgerbeteiligung sowie einen nicht ergebnisoffenen Prozess. Der Bürgermeister erhofft sich von dem Projekt eine Ankurbelung des Tourismus um bis zu 10.000 Übernachtungen pro Jahr. Da zudem nicht die gesamte Fläche verbaut werde, glaubt er an eine Weiternutzung der verbleibenden Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche oder Gebiet mit ökologischem Mehrwert.

Nachdem zunächst eine Online-Petition gestartet worden war, die von rund 270 Unterkirnachern unterzeichnet wurde, startete eine Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren, wobei sie sich nicht zuletzt auf eine frühere Aussage des Bürgermeisters beruft, wonach er einen Bürgerentscheid für eine gute Lösung halte. Die Initiative sammelte 242 Unterschriften. Sollten alle gültig sein, hätte sie das nötige Quorum, das in Unterkirnach 130 Unterschriften beträgt, deutlich überschritten. Nachdem das Begehren am 20. Juli eingereicht wurde, hat es der Gemeinderat am 15. September für zulässig erklärt.

Die Zulässigkeit war von Anfang an ein strittiger Punkt, da es fachliche Zweifel an der Formulierung der Fragestellung gab. Diese lautete: " Sind Sie dafür, die landwirtschaftlichen Nutzflächen im Gewann Ackerloch in der jetzigen Form zu erhalten, anstatt dort ein touristisches Sondergebiet einzurichten?" Die Gemeindeverwaltung erarbeitete folgenden Lösungsvorschlag: "Sind Sie dagegen, dass für das Gewann ›Ackerloch‹ ein Bebauungsplan für eine touristische Nutzung aufgestellt wird?"   liegen vor. Denn der Gemeinderat ist bei einem Bürgerbegehren berechtigt, Ungenauigkeiten der Fragestellung zu heilen, so lange der Kern des Begehrens dadurch nicht verändert wird. Des Weiteren wurde folgende, von den Vertrauenspersonen geforderte Änderung ergänzt: "Sollte beim Bürgerentscheid die Abstimmungsfrage mit erforderlichen Mehrheit mit "Ja" beantwortet werden, wird die Verwaltung beauftragt, auf die Einstellung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans hinzuwirken für die Ausweisung eines Sondergebiets für die touristische Nutzung". Der Bürgerentscheid wurde am 13. Dezember 2020 durchgeführt. Dabei sollte ein Drei-Schichten-System entwickelt werden, um die Corona-Infektionsgefahr so gering als möglich zu halten.

Am Ende sprach sich eine Mehrheit der Abstimmenden im Sinne des Begehrens und damit gegen das Projekt aus. Bei einer Wahlbeteiligung von rund 49 Prozent wurde das 20-Prozent-Quorum erreicht, sodass ein gültiger Bürgerentscheid vorliegt.

Die Universität Heidelberg untersuchte den Bürgerentscheid und führte dazu ab Anfang Dezember Telefoninterviews durch. Die Befragung wurde am Tag vor dem Entscheid abgeschlossen, am Tag nach dem Entscheid lagen die Ergebnisse vor, die den Ausgang der Abstimmung zu verstehen helfen.

Ergebnisse des Entscheids

Abstimmungsberechtigte: 2.049

Abstimmungsbeteiligung: 1.012 (49,39%)

Ja-Stimmen: 596 (58,95%)

Nein-Stimmen: 415 (41,05%)

Zustimmungsquorum von 20%: 410

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