Hüfingen

Über die Wiedereinführung der unechten Teilortswahl

Status: Ratsreferendum beschlossen am 19.11.2020 / Mehrheit für unechte Teilortswahl am 26.9.2021 (Quorum erreicht)

Träger: Gemeinde Hüfingen

Kurz & knapp:

In Hüfingen wurde bereits 2007 die unechte Teilortswahl abgeschafft, die jedem Stadtteil eine Vertretung im Gemeinderat garantiert, selbst wenn Kandidaten aus der Kernstadt mehr Stimmen erlangen. Die BFSO, die inzwischen im Gemeinderat sitzt, hat sich die Wiedereinführung der umstrittenen Regelung auf die Fahnen geschrieben. Dazu stellte sie zunächst im September 2020 den Antrag, die unechte Teilortswahl wieder einzuführen - was der Gemeinderat erwartungsgemäß mehrheitlich ablehnte. Mit dieser erneuten Entscheidung in der Sache öffnete sich eine Frist für ein Bürgerbegehren. Doch das war nicht nötig: Die BFSO kündigte an, im November im Gemeinderat einen Bürgerentscheid zu beantragen. Die Reaktionen der übrigen Fraktionen gestalteten sich zwar eher skeptisch in der Sache, aber positiv hinsichtlich der Methode: Obwohl die Mehrheit im Rat gegen die Wiedereinführung der unechten Teilortswahl ist, stimmte am Ende eine deutliche Mehrheit, die das nötige Quorum von zwei Dritteln erfüllte, für einen Bürgerentscheid. Der Termin wurde auf den Tag der Bundestagswahl, also den 26. September 2021, festgelegt. Die Fragestellung lautete: "Soll die unechte Teilortswahl zur Kommunalwahl 2024 wieder eingeführt werden?"

Eine Mehrheit von 53,9% stimmte für die Wiedereinführung der unechten Teilortswahl. Das Quorum von 20%  konnte erreicht werden und ein gültiger Entscheid liegt somit vor.

Ergebnisse des Bürgerentscheids

Stimmberechtigte: 6.016

Abgegebene Stimmen: 4.247 (= 70,6 %)

Ja-Stimmen: 2.235 (= 53,9 %)

Nein-Stimmen: 1.915 (= 46,1 %)

Zustimmungsquorum von 20 %: 1.204

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