Hechingen

Für den Erhalt der Unechten Teilortswahl

Status: Begehren eingereicht am 30.3.2021 / Mehrheit für Bürgerinitiative am 26.9.2021 (Quorum erreicht)

Träger: Bürgerinitiative "Meine Stimme in der Stadt"

Kurz & knapp:

Der Hechinger Gemeinderat beschloss am 26. November 2020 die Abschaffung der "Unechten Teilortswahl". Diesem Beschluss folgte am 21. Januar 2021 die dazu nötige Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde.

Hauptargument für die Abschaffunng war, dass die Regelung zwar jeder Ortschaft einen Vertreter im Gemeinderat garantiert, dies aber auf Kosten von Kandidaten in der Kernstadt gehen kann. Denn auch wenn auf diese mehr Stimmen entfallen als auf Kandidaten aus den Stadtteilen, müssen sie zu deren Gunsten mitunter auf den Einzug in den Gemeinderat verzichten. Daher ist die Regelung in betroffenen Gemeinden häufig umstritten.

Als Reaktion auf die Entscheidung bildete sich die in den Stadtteilen verwurzelte Bürgerinitiative "Meine Stimme in der Stadt", die auch eine Website eingerichtet hat. Ziel der von drei Ortschaftsräten ins Leben gerufenen Initiative ist die Rückkehr zur "Unechten Teilortswahl", da nur sie u.a. die Einbindung und die Mitbestimmung der Teilorte garantiere. Daher erarbeitete die Gruppe ein Bürgerbegehren und begann am 19. Februar 2021 mit der Unterschriftensammlung.

Obwohl die BI vorwiegend an Wochenenden sammelte und dies angesichts der Pandemieebdingungen unter erschwerten Voraussetzungen tat, hatte sie bereits nach anderthalb Wochen 1230 Unterschriften bei einem zu erreichenden Quorum von 1076. Da noch Zeit bis Ende März blieb, hatte die BI sich daraufhin 2000 Unterschriften zum Ziel gesetzt. Bei Einreichung am 30. März waren dann 2434 Unterschriften zusammengekommen. 2409 waren gültig. Am 17. Juni 2021 stellte der Gemeinderat die Zulässigkeit des Begehrens fest.

Angestrebt wurde von der BI ein Bürgerentscheid am Tag der Bundestagswahl. Dies würde der Gemeinde Kosten sparen und zugleich die Wahrscheinlichkeit eines gültigen Bürgerentscheids deutlich erhöhen. Der Gemeinderat schloss sich dieser Einschätzung an, sodass der Entscheid am 26. September 2021 stattgefunden hat.

Die Frage, mit der die BI Unterschriften sammelte und die den Stimmberechtigten beim Entscheid vorgelegt wurde, lautete: "Sind Sie dafür, dass auch zukünftig alle Teilorte von Hechingen entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil im Gemeinderat nach § 27 Absatz 2 GemO vertreten sind und alle dem widersprechenden Beschlüsse des Gemeinderats aufgehoben werden?"

Eine Mehrheit von 72,3% sprach sich für die Position der BI, zur unechte Teilortswahl zurückzukehren, aus. Das Quorum wurde erreicht und der Entscheid ist damit gültig.

Ergebnisse des Bürgerentscheids

Stimmberechtigte: 15.282

Abgegebene Stimmen: 9.367 (= 61,3 %)

Ja-Stimmen: 6.650 (= 72,3 %)

Nein-Stimmen: 2.546 (= 27,7 %)

Zustimmungsquorum von 20 %: 3.057

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