Ettenheim

Über die Bebauung der Badwiese

Status: Begehren eingereicht am 17.5.2021 / Mehrheit für Bürgerinitiative, Quorum verfehlt am 1.8.2021

Träger: Bürgerinitiative Badwiese Wohnblock

Kurz & knapp:

Der Ettenheimer Gemeinderat beschloss bereits 2020, im Ortsteil Ettenheimmünster ein Mehrfamilienhaus auf der Badwiese zu errichten. Während normalerweise ein Bürgerbegehren drei Monate nach einem solchen Beschluss eingereicht sein muss, galt 2020 coronabedingt eine Sonderregelung, wonach die Einreichungsrfrist einheitlich der 31. März 2021 war. Tatsächlich bildete sich eine Bürgerinitiative, die das Ettenheimer Bauprojekt mittels Bürgerbegehren stoppen wollte. Doch fand sie sich erst spät zusammen: nach der Vorstellung des Projekts im Ortschaftsrat Ettenheimmünster am 17. Februar 2021. Zudem ging die BI zunächst irrig davon aus, für ein Bürgerbegehren genügten Unterschriften von sieben Prozent der Stimmberechtigten aus dem Ortsteil Ettenheimmünster. Da aber sieben Prozent der Stimmberechtigten der ganzen Gemeinde unterzeichnen müssen, betrug das Quorum 753 Unterschriften.

Nichtsdestotrotz schaffte die BI es, in der kurzen Zeit bis Ende März respektable 400 Unterschriften zu sammeln, die am 31. März übergeben wurden. Zusammen mit der Übergabe stellte die BI den Antrag, eine Verlängerung der Sammelfrist bis zum 31. Mai zu gewähren.

Da das Verfahren eines Bürgerbegehrens formal streng geregelt ist, besteht eine solche Möglichkeit normalerweise nicht; nur über Änderungen der Gemeindeordnung sind Ausnahmen regelbar, die dann aber für alle gelten, nicht nur für Einzelfälle.

Dennoch fand die Ettenheimer Gemeindeverwaltung in Abstimmung mit dem Landratsamt eine juristisch gangbare, aber kaum verallgemeinerbare Lücke: Da die dreimonatige Sammelfrist mit dem öffentlichen Bekanntwerden eines Beschlusses beginnt, wurde dir Ortschaftsratssitzung vom 17. Februar als Termin gewertet, ab dem "sich das Für und Wider des Vorhabens für jedermann verlässlich beurteilen" habe lassen, wie es in der Beratungsvorlage für den Gemeinderat heißt. Damit war eine Grundlage gefunden, die Frist immerhin bis zum 17. Mai zu verlängern.

Die BI, die bis zum Beschluss einer Verlängerung die Sammlung eingestellt hatte, zeigte sich über den Zeitraum, der aus ihrer Sicht kürzer als gewünscht war, enttäuscht. Indem sie beklagte, die Gemeinde habe hier auf allzu formaler Basis entschieden, verkannte sie allerdings die rechtsstaatlichen Vorgaben, denen alle Staatsorgane unterworfen sind, sowie die damit festgelegten Zuständigkeiten. Entsprechend waren die Mitglieder des Gemeinderats wenig einverstanden mit der Sicht der BI. Dennoch beschlossen sie die Anerkennung des 17. Februar als fristauslösend.

Am Ende konnte die BI dann deutlich mehr als die erforderlichen 753 Unterschriften vorweisen. Insgesamt waren es 1121, von denen 1031 gültig waren. Das Begehren wurde dann zügig am 20. Mai für zulässig erklärt. Während die BI sich die Zusammenlegung des Bürgerentscheids mit der Bundestagswahl wünschte, beschloss der Gemeinderat, ihn am 1. August durchzuführen.

Die Frage, die den Bürgerinnen und Bürgern zur Abstimmung vorgelegt werden wird, lautet: "Sind Sie für den Erhalt der Badwiese als Freifläche und somit gegen die geplante Bebauung der Badwiese?"

Letztlich sprach sich zwar eine Mehrheit beim Entscheid für den Erhalt der Badwiese aus, aber das Zustimmungsquorum wurde nicht erreicht. Der Entscheid ist damit unecht gescheitert.

Ergebnisse des Bürgerentscheids

Abstimmungsberechtigte: 10.824

Abgegebene Stimmen: 2.569 (23,73 %)

Ja-Stimmen: 1.445 (56,42 %)

Nein-Stimmen: 1.116 (43,58%)

Zustimmungsquorum von 20 %: 2.165

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