Böhmenkirch

Über den Austritt aus dem Landkreis Göppingen

Status: Ratsreferendum beschlossen am 28.7.2021 / Mehrheit für Kreiswechsel am 26.9.2021 (Quorum erreicht)

Träger: Gemeinde Böhmenkirch

Kurz & knapp:

Der Lankreis Göppingen beschloss am 21. Mai, die Helfensteinklinik in Geislingen zu schließen. Das sorgte in Böhmenkirch für Frust. Die Klinik soll nach Göppingen verlegt werden. Die Böhmerkirchner argumentieren, dass die Schließung der Klinik für viele von ihnen mit einem Arbeitsplatzverlust einhergehe und außerdem die rettungs- und notärztliche Versorgung in der Region nicht mehr gewährleistet sei. Auf diese Entscheidung des Landkreises haben die umliegenden Gemeinden jedoch keine Einfluss. Da es auf Landkreisebene nicht die Möglichkeit gibt, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide durchzuführen, haben auch die Bürger keine Interventionsmöglichkeit. Der Gemeinderat Böhmenkirch beschloss daher am 28. Juli einstimmig, die Bürger darüber abstimmen zu lassen, ob die Gemeinde einen Austritt aus dem Landkreis Göppingen prüfen lassen soll. Mit diesem Beschluss folgte Böhmenkirch dem Beispiel Geislingens, das auch einen Bürgerentscheid zum selben Thema ansetzte.

Eine Entscheidung über einen Landkreiswechsel können Kommunen nicht selbst treffen, diese Entscheidung liegt beim Landtag. Deshalb geht es bei dem Bürgerentscheid nur um die Prüfung eines Austritt. Der Termin für den Bürgerentscheid wurde auf das Datum der Bundestagswahl gelegt.

Die Frage die den Bürgern vorgelegt wurde, lautete: "Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Böhmenkirch prüft, unter welchen Rahmenbedingungen ein Austritt aus dem Landkreis Göppingen sowie ein gleichzeitiger Übertritt in einen anderen Landkreis realisiert werden kann?"

Eine Mehrheit von 71,5% stimmte für die Prüfung eines Landkreiswechsels. Das nötige Quorum von 20% wurde erreicht. Somit liegt ein gültiger Entscheid vor.

Ergebnisse des Bürgerentscheids

Abstimmungsberechtigte: 4.374

Abgegebene Stimmen:  3.246 (74,21%)

Ja-Stimmen:  2.304 (71,53 %)

Nein-Stimmen: 917 (28,47 %)

Zustimmungsquorum von 20%: 475

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