Eberbach

Über den Bau von Windkraftanlagen auf dem Hebert

Status: Ratsreferendum beschlossen am 28.10.2021 / Mehrheit für Windkraftnutzung am 03.04.2022 (Quorum erreicht)

Träger: Gemeinde Eberbach

Kurz & knapp:

Schon im Jahr 2019 gab es ein Bürgerbegehren gegen den Bau von Windkraftanlagen auf dem Hebert. Dieses Begehren wurde im September 2019 vom Gemeinderat für unzulässig erklärt. Am 28.11.2019 beschloss der Gemeinderat, nach Abschluss eines Interessenbekundungsverfahrens zu entscheiden, ob ein Bürgerentscheid durchgeführt werden soll.

Wenngleich das Interessenbekundungsverfahren zum Beschlusszeitpunkt des Ratsreferendums am 28.10.2021 abgeschlossen war, waren für den Bürgerentscheid relevante Informationen noch nicht öffentlich. Auf Kritik aus dem Gemeinderat hieß es, dass die Gemeinde die Informationen über die geplanten Windkraftanlagen und darüber welcher Bieter den Zuschlag erhalte, nach vergaberechtlicher Prüfung veröffentlichen wolle. Der Gemeinderat beschloss daraufhin mehrheitlich, bei 21 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, dass am 03.04.2022 ein Bürgerentscheid zur Windkraftnutzung auf dem Hebert stattfinden wird. Die konkrete Fragestellung, zu welcher der Bürgerentscheid stattfinden soll, wurde in der folgenden Gemeinderatssitzung am 25.11.2021 beschlossen.

Die Fragestellung, über die am 03.04.2022 abgestimmt wurde, lautet: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Eberbach im Gewann „Hebert“ das städtische Grundstück Flst.-Nr. 8641 der Gemarkung Eberbach entsprechend den in einem Interessenbekundungsverfahren ausgehandelten Konditionen dem Bieter BayWa r.e. Wind GmbH zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen zur Verfügung stellt?“.

Die Bürgerinnen und Bürger Eberbachs haben Anfang April mit 61,4% Ja-Stimmen beschlossen, die städtischen Flächen im Gewann „Hebert“ zum Betrieb von Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen. Bei einer Abstimmungsbeteiligung von 42,1% der abstimmungsberechtigten Bürger wurde damit das Zustimmungsquorum erreicht. Ein gültiger Bürgerentscheid liegt vor. 

Ergebnisse des Bürgerentscheids:

Stimmberechtigte: 11.337

Abgegebene Stimmen: 4.772  (= 42,1 %)

Ja-Stimmen: 2.924 (= 61,4 %)

Nein-Stimmen: 1.841 (= 38,6 %)

Zustimmungsquorum von 20 %: 2.268

Weitere Informationen: