Am 24.9. geht es los: Das Volksbegehren "Artenschutz – Rettet die Bienen" startet

Am Dienstag (24.09.) startet das erste Volksbegehren in Baden-Württemberg zum Thema „Rettet die Bienen“. Wir stellen noch einmal alle wichtigen Infos zusammen.

 

So etwas gab es noch nie! Das Volksbegehren Artenschutz ist das erste in der Landesgeschichte von Baden-Württemberg. Was in Bayern mit fast 1,8 Millionen Ja-Stimmen für das Volksbegehren Artenvielfalt ein voller Erfolg war, soll nun auf Baden-Württemberg übertragen werden. Gerade in Zeiten des Klimawandels und der Debatten zum Klimaschutz trifft das Volksbegehren einen Nerv.

 

Als Fachverband beziehen wir keine inhaltliche Position. Wir informieren Sie aber fortlaufend über das Volksbegehren und direkte Demokratie.

 

Ab wann kann man unterschreiben?

  • Ab Dienstag, den 24.09.2019 haben die Bürgerinnen und Bürger 6 Monate Zeit, um zu unterschreiben (bis 23.03.2020)
  • Es werden mindestens 770.000 Unterschriften benötigt (=ca. 10% der Wahlberechtigten in Baden-Württemberg)


Wer kann unterschreiben?

Personen, die

  • mindestens 18 Jahre alt
  • im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft
  • länger als 3 Monate mit Wohnsitz in Baden-Württemberg gemeldet sind.


Wie kann man unterschreiben?

  • Entweder durch freie Sammlung, also dem Ausdruck, Ausfüllen und der Unterzeichnung des Unterschriftenformblattes, welches ab 24. September [auf volksbegehren-artenschutz.de] zum Download bereitsteht. Dieses ist beim lokalen Wahlbüro abzugeben.
  • bei der amtlichen Sammlung (Amtseintragung) vom 18. Oktober 2019 bis zum 17. Januar 2020 in allen Rathäusern des Landes.


Wofür unterschreibt man?

Ziel ist die Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes. Zu den Forderungen gehören unter anderem 50% Bio-Landwirtschaft bis 2035 und die Halbierung des mit Pestiziden belasteten Flächenanteils bis 2025.

Auch wenn man den Forderungen nicht zustimmt, trägt eine Unterschrift dazu bei, dass der Landtag sich mit dem Thema auseinandersetzen muss.

 

 

Wie geht es danach weiter?

Wenn in den 6 Monaten über 770.000 gültige Unterschriften gesammelt werden, kann der Landtag den Gesetzentwurf entweder annehmen oder ablehnen. Lehnt er ihn ab und legt eventuell einen eigenen Gesetzentwurf zur Abstimmung vor, kommt es zum Volksentscheid. Wenn mindestens 20% der Wahlberechtigten für den Gesetzentwurf des Volksbegehrens stimmen, ist er angenommen.

 

 

Bei Fragen und Kritik zum Ablauf des Volksbegehrens können Sie sich gerne an uns wenden (info@mitentscheiden.de). Mehr Demokratie e.V. begleitet als Fachverband das Volksbegehren und wertet es für zukünftige Volksbegehren aus.


Wie ein Volksbegehren abläuft, erklären wir hier: www.mitentscheiden.de/demokratie-themen/volksantrag-volksbegehren-volksentscheid/spielregeln/