Artenschutz: Volksantrag folgt als Reaktion auf Volksbegehren

Bauernverbände haben Anfang Oktober einen Volksantrag „ Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“. Was steckt dahinter?

Die direkte Demokratie in Baden-Württemberg kommt ins Rollen! Und das nicht nur auf Gemeindeebene, auch auf Landesebene geht es voran: Seit dem 24.9.2019 werden die Unterschriften für das erste Volksbegehren der Landesgeschichte gesammelt, das Volksbegehren Artenschutz.

Als Reaktion auf dieses Volksbegehren verkündete ein Bündnis landwirtschaftlicher Verbände Anfang Oktober die Unterschriftensammlung für einen Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ zu starten. Am 17.10. soll dann die Unterschriftensammlung für den Volksantrag beginnen.

Träger des Volksantrags sind der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV), der Landesbauernverband (LBV), der Badische Weinbauverband und der Landesverband Erwerbsobstbau (LVEO). Darin fordern die Initiatoren, die dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ skeptisch gegenüberstehen, allgemein den Erhalt der hiesigen Kulturlandschaft und die Anerkennung der Leistungen der Landwirte. Diese Forderungen legen sie in zehn Punkten dar, die etwa von einer Strategie zur Pflanzenschutzmittelreduktion über die Förderung von Forschung zum Artensterben bis zur Einbindung des Handels bei Fragen von Artenschutz und nachhaltiger Landwirtschaft reichen.

Was ist ein Volksantrag?


Was ist ein Volksantrag überhaupt? Es handelt sich dabei um ein 2015 in die Landesverfassung aufgenommenes Instrument der direkten Demokratie, das den Landtag dazu zwingen kann, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen. Dazu müssen innerhalb von zwölf Monaten rund 40.000 gültige Unterschriften gesammelt werden, also von etwa 0,5 % der Stimmberechtigten. Wenn der Antrag einen Gesetzentwurf enthält, kann der Landtag diesen direkt übernehmen. Lehnt er den Entwurf ab, kann der Volksantrag in ein Volksbegehren überführt werden. Voraussetzung ist dann nur noch, ob auf den Unterschriftenformularen vermerkt worden ist, dass die Initiatoren den Antrag ggf. als Begehren weiterführen.

Die Initiatoren des Volksantrags „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ haben also bis einschließlich 16.10.2020 Zeit, genügend Unterschriften zu sammeln. Dann müsste der Landtag sich mit den zehn Forderungen auseinandersetzen. In ein Volksbegehren lässt sich dieser Antrag aber nicht umwandeln, da er keinen Gesetzentwurf enthält.

Welche Auswirkungen hat der Volksantrag auf das Volksbegehren Artenschutz?


Darum wird der Volksantrag in rechtlicher Hinsicht auch keinen Einfluss auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ haben. Gleichwohl wurde der Antrag als Reaktion auf das Volksbegehren formuliert – ohne Begehren hätte es ihn wohl nicht gegeben. Man sieht: Direktdemokratische Instrumente führen zur Belebung der politischen Debatte. Bürger, Vereine und Verbände lernen die direkte Bürgerbeteiligung gerade neu kennen.

 

Weitere Informationen zu Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid:

www.mitentscheiden.de/demokratie-themen/volksantrag-volksbegehren-volksentscheid/spielregeln/


 

Pressemitteilung zum Volksantrag:

www.mitentscheiden.de/presse/pressemitteilungen/vollansicht/news/volksantrag-zu-artenschutz-zeigt-belebende-wirkung-der-direkten-demokratie/


 

Informationen zum Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“

www.lbv-bw.de/RettetDieBienen/Verbaende-reichen-Volksantrag-Gemeinsam-unsere-Umwelt-schuetzen-in-Baden-Wuerttemberg-ein,QUlEPTYyNTYyNDQmTUlEPTE4OTAwNA.html


Informationen zum Volksbegehren Artenschutz

volksbegehren-artenschutz.de