Bürgerbegehren: Positive Entwicklung in Baden-Württemberg

Land verbessert sich im bundesweiten Vergleich auf Mittelfeldplatz. Weiterhin sind zu viele Bürgerbegehren unzulässig.


Der neue Bürgerbegehrensbericht von Mehr Demokratie ist erschienen. Im Bürgerbegehrensbericht veröffentlicht Mehr Demokratie alle zwei Jahre eine Übersicht & Analyse aller kommunalen direktdemokratischen Verfahren in Deutschland. Der Bericht wird in Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle für Bürgerbeteiligung an der Bergischen Universität Wuppertal und der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie an der Philipps-Universität Marburg.


Insgesamt gab es in Deutschland seit 1956 7503 Bürgerbegehren, von denen 3796 zu einem Bürgerentscheid führten. Knapp 12 Prozent der Begehren fanden in den Kommunen Baden-Württembergs. Bundesweiter Spitzenreiter ist Bayern. Hier fanden knapp 40 Prozent aller Verfahren statt. Dabei wurden in Bayern Bürgerbegehren & Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene erst 1995 per Volksentscheid („Mehr Demokratie in Bayern“) eingeführt.

 

Im bundesweiten Vergleich zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden hat sich Baden-Württemberg weiter verbessert. Die Anzahl der Verfahren ist in der Tendenz steigend. Liegt der Durchschnitt für den gesamten Untersuchungszeitraum, also die Jahre von 1956 bis 2017, bei 14,4 Verfahren, so ist er im Zeitraum von 2013 bis 2017 mit 33,4 Verfahren deutlich höher. Die Ursache liegt vor allem in den neuen Regelungen, die mit der novellierten Gemeindeordnung am 1.12.2015 in Kraft traten.


Trotzdem kommen die Bürgerinnen und Bürger in Baden Württemberg seltener mit direkter Demokratie in Kontakt als in vielen anderen Ländern. Im Durchschnitt der letzten vier Jahre fand nur alle 33 Jahre ein direktdemokratisches Verfahren pro Gemeinde statt. Zum Vergleich: In NRW müssen die Bürger/innen einer Gemeinde nur 15 Jahre auf ein Bürgerbegehren warten, in Bayern sind es 18 Jahre.


Problematisch ist weiterhin der hohe Anteil an unzulässigen Verfahren im Land. Für die Jahre von 1956 bis 2017 liegt er bei 37,3 Prozent. Der Evaluierungsbericht der Reform der Gemeindeordnung 2015 zu Bürgerentscheiden (veröffentlicht durch den Mehr Demokratie-Landesverband Baden-Württemberg) belegt, dass auch unter den neuen Regelungen weiterhin etwa 35 Prozent aller eingereichten Bürgerbegehren für unzulässig erklärt werden.


Besonders am Kostendeckungsvorschlag scheitern immer noch viele Bürgerbegehren. Die meisten anderen Bundesländer verknüpfen deshalb die Zulässigkeit eines Begehrens nicht mit der Erstellung eines Kostendeckungsvorschlags. Mehr Demokratie empfiehlt deshalb, die bewährten Regelung aus Rheinland-Pfalz zu übernehmen. Dort muss eine Kostenschätzung in der Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid vorgelegt werden.

Weitere Reformvorschläge und eine ausführliche Diskussion des Kostendeckungsvorschlags enthält der Evaluierungsbericht der Reform der Gemeindeordnung.


Den kompletten Bürgerbegehrensbericht können Sie hier herunterladen.