Bürgerbegehrensbericht 2020 erschienen

Spezial: Bürgerbegehren und -entscheide in Baden-Württemberg. Eine Evaluation zu den Neuregelungen seit 2015

In Zusammenarbeit mit der Bergischen Universität Wuppertal und der Philipps-Universität Marburg hat Mehr Demokratie den Bürgerbegehrensbericht 2020 veröffentlicht. Die erfreuliche Bilanz: Seit 2015 stieg deustchlandweit die Zahl neu gestarteter direktdemokratischer Verfahren auf kommunaler Ebene von 293 auf 358 an. Das liegt unter anderem an der vermehrten Nutzung von Bürgerbegehren für klimapolitische Ziele, wie bspw. Radentscheide. Des Weiteren wurden in zahlreichen Bundesländern die Gemeinde-und Kreisordnungen reformiert.

Die Auswirkungen der Gemeindeordnungsreform in Baden-Württemberg analysiert Dr. Edgar Wunder, Sprecher des Landesverbands, ausführlich. Seit diese 2015 beschlossen wurde, stieg die jährliche Zahl von durchschnittlich 14 auf 25 Bürgerentscheide.

Positive Auswirkungen hatte die Senkung des Zustimmungsquorums von 25% auf 20% . Dadurch ging der Anteil sogenannter unecht gescheiterter Bürgerentscheide deutlich zurück. Eine qualitative Verbesserung der Verfahren brachte die Verlängerung der Einreichungsfrist für Bürgebegehren, falls diese gegen Gemeinderatsbeschlüsse gerichtet sind. Die Bürgerinitiativen nutzen die gewonnene Zeit für einen ernsthaften Dialog mit den Kommunalverwaltungen und eine sorgfältigere Ausarbeitung des Bürgerbegehrens.

Problematisch bleibt weiterhin der Kostendeckungsvorschlag, der den häufigsten Grund für die Unzulässigkeit von Bürgerbegehren darstellt. Auch die 2015 eingeführte Auskunftspflicht der Gemeinden zum Kostendeckungsvorschlag ändert daran nichts. Diese sind oft selbst mit den formalen Ansprüchen überfordert und zögern die Antworten häufig hinaus, was zu Lasten der Zeit für die Unterschriftensammlung eines Bürgerbegehrens geht. Abhilfe könnte die Übernahme des rheinlad-pfälzischen Modells schaffen. Dort muss der Kostendeckungsvorschlag erst in der Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid enthalten sein.

Hier können Sie die wichtigsten Fakten zum Bürgerbegehrensbericht 2020 einsehen.