Corona-Pandemie erschwert Bürgerbegehren

Eine Neuregelung der Einreichungsfrist tut not

Als im vergangenen Jahr die Corona-Pandemie begann, war schnell klar, dass die damit verbundenen Einschränkungen auch Folgen für die Demokratie haben würden. Auf Betreiben von Mehr Demokratie e.V. beschloss der Landtag dann im Mai, die dreimonatige Einreichungsfrist für Bürgerbegehren im Jahr 2020 auszusetzen und einheitlich auf den 31.3.2021 zu setzen.

Nun neigt sich die Fristaussetzung ihrem Ende zu - die Corona-Pandemie aber nicht. Darum fordert Mehr Demokratie die frisch gewählten Abgeordneten auf, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger die Fristen neu zu regeln. Eine erneute vorübergehende Fristaussetzung führt am Ende nur zu einem erneuten Nachbesserungsbedarf in wenigen Monaten. Daher schlagen wir eine Fristenregelung wie in Schleswig-Holstein vor. Dort beginnt die Einreichungsfrist nicht mit einem Gemeinderatsbeschluss, sondern mit Beginn der Unterschriftensammlung.

Für eine solche dauerhaft tragfähige Regelung sprechen auch die Erfahrungen des Jahres 2020 in Baden-Württemberg. Einerseits brach die Zahl der eingereichten Bürgerbegehren trotz Fristaussetzung um 50 Prozent ein. Andererseits waren von den eingereichten Begehren fünf nur dank der Fristaussetzung möglich - ohne dass es für die Gemeinden dadurch zu Planungs- oder Rechtsunsicherheit gekommen wäre.

Eine ausführliche Bilanz der Bürgerbegehren 2020 sowie unseren Änderungsvorschlag finden Sie hier. Unsere Pressemitteilung lesen Sie hier.