Ein neues CETA-Gutachten bestätigt: sogar Daseinsvorsoge nicht umfassend vor mehr Wettbewerb geschützt!

Das jetzt veröffentlichte Gutachten bestätigt die von Mehr Demokratie immer wieder vorgebrachten Befürchtungen vollständig und beweist, dass die selbstdefinierten roten Linien der Landesregierung mehrfach überschritten werden. Das Netz wird immer enger: wir werden für ein klares NEIN zu CETA aus Baden-Württemberg sorgen!

 

Von Sarah Händel

Die Daseinsvorsorge ist sicher, die Daseinsvorsorge ist sicher, DIE DASEINSVORSORGE IST SICHER! Dieser Satz wurde uns bei unseren Unterschriftenübergaben und Protestaktionen aber auch in unzähligen Zeitungsartikeln immer wieder mantra-artig versichert. Vom ehemaligen Europaminister Peter Friedrich, von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und natürlich live im TTIP-Beirat am 11. Januar von der EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. Nun liegt ein Gutachten des renommierten Europarechtlers Prof. Dr. Martin Nettesheim zu den Auswirkungen des CETA-Abkommens auf die Länder und Kommunen vor. Die klare Aussage: „Die Freiheit der Länder und Gemeinden, den Bürgerinnen und Bürgern umfassende, effiziente und kostengünstige Leistungen der Daseinsvorsorge zu erbringen, wird durch die in CETA begründete Freiheit zur Niederlassung kanadischer Unternehmen berührt. Eine umfassende Freistellung von Dienstleistungen des Allgemeininteresses findet sich in CETA nicht.“


Das Gutachten birgt verschiedenste Aussagen mit großem politischen Sprengstoff. Oftmals wurde bisher bestritten, dass die Regelungen aus den Freihandelsabkommen bis in den politischen Gestaltungsraum der Länder und Kommunen hineinreichen. Dass nun offengelegt wird, durch welche Schlupflöcher selbst der sensible Bereich der Daseinsvorsorge mehr Wettbewerb und einklagbaren Investorenrechten ausgeliefert wird, könnte einen Wendepunkt in der öffentlichen Debatte einläuten. Denn die allermeisten Bürgerinnen und Bürger wollen bei grundlegenden und für jeden Menschen wichtigen Bereichen wie Wasser, Strom-, Gesundheitsversorgung, Bildung und Kultur nicht mehr Wettbewerb sondern verlässliche und preislich faire Versorgungsstrukturen unter Kontrolle gewählter Parlamentarier/innen und nicht profitorientierter Unternehmen!


Nettesheim warnt im Gutachten vielfach vor unklaren Schutzbestimmen, lückenhaften Ausschlussklauseln und rechtlichen Unklarheiten, die zu unkontrollierbaren Einschränkungen der politischen Gestaltungsmacht unserer Länder und Gemeinden, auch bei der Daseinsvorsorge, führen:

 

 

Unzureichend klare Vorbehalte:Die in dem Abkommen bislang enthaltenen Vorbehalte sind so formuliert, dass sie zu Unklarheit und möglichen Konflikten führen können. Nach den oben getroffenen Feststellungen reicht insbesondere die bisher im Text vorhandene pauschale und unzulänglich legaldefinierte Freistellung der „exercise of governmental authority“ nicht aus, um das ordnungsgemäße Funktionieren von öffentlichen Dienstleistungen zu sichern.“ S.24


Recht zur Weiterentwicklung des Investitionsschutzes ohne Parlamente:Ebensowenig wird gesagt, dass legitime Regelungsanliegen der Vertragspartner („right to regulate“) nicht durch den „FET“-Standard (=fair and equitable treatment, einer der Schutzstandards für Investoren, *Anmerk. der Verfasserin) unterlaufen werden dürfen. Nicht ausgeschlossen ist es damit, dass der „FET“-Standard eine neue und so bislang nicht bekannte Gestalt gewinnt. Die darin liegende Kompetenz zur Weiterentwicklung von Verhaltensstandards ist weitreichend. Das „Trade Committee“ hat es in der Hand, Verhaltensstandards zu definieren, deren Nichtbeachtung oder Verletzung zu Schadensersatz führen. Eine Rückbindung dieser Festlegungen in den innerstaatlichen Willensbildungsprozess ist nicht vorgesehen. Ebenso wenig bedürfen die Entscheidungen des „Trade Committee“ einer Zustimmung der staatlichen Parlamente oder einer Ratifikation.“ S.19


Freiheit zu Subventionen: „Es besteht Anlass, den EU-rechtlich eröffneten Freiraum gegenüber CETA abzusichern. [..]. Keine Freistellung findet sich aber mit Blick auf das Prinzip der billigen und gerechten Behandlung und den Enteignungsschutz [..]. Hier bedarf es der Einführung von Vorkehrungen, um sicher zu stellen, dass nicht die Freiheit der Gewährung von Subventionen durch die Hintertüre in Frage gestellt wird.“ S.28


Re-Kommunalisierungen begrenzt:Liberalisierungsschritte können auch nicht wieder rückgängig gemacht werden (sog. „ ratchet“-Bestimmung). Damit sind Rekommunalisierungen im Anwendungsbereich von Annex I fühlbare Grenzen gesetzt.“ S.13


Kein eigenständiger Raum für Kultur:In diesem Abschnitt soll zunächst aufgezeigt werden, dass der Bereich des Kulturlebens nicht umfassend über Ausnahme- und Vorbehaltsklauseln freigestellt ist. S.29 [..] Auch hier fällt auf, dass sich die Verhandlungspartner von CETA nicht darum bemüht haben, dem Bereich der Kultur einen eigenständigen und angemessenen Raum zu verschaffen.[..] Diese Auslassung ist insbesondere deshalb auffällig, weil die Präambel dem Bereich der Kultur angemessene Berücksichtigung schenkt. Man kann sich des Eindrucks nicht ganz verschließen, dass zwischen der Programmatik der Präambel und den konkreten operativen Bestimmungen bewusst eine Differenz geschaffen wurde“. S.31


Bildung nicht umfassend geschützt:Dieser Vorbehalt gilt allerdings nicht für den Bereich der primären, sekundären, höheren oder Erwachsenenbildung. Hier greift grundsätzlich die Pflicht zur Marktöffnung, wenn nicht von Seiten des EU-Mitgliedstaats selbst ein weitergehender Vorbehalt einlegt wird. Dies haben einige Mitgliedstaaten, wie z.B. Österreich, gemacht, nicht aber Deutschland“. S.33


Verantwortung über Rundfunk:Eine Klarstellung scheint vor allem deshalb sinnvoll, um außer Frage zu stellen, dass die Verantwortung der Länder für den Bereich des (privaten) Rundfunks weiterhin unbeschränkt wahrgenommen werden kann.“ S.30

 

Diese und viele weitere Punkte wurden von Nettesheim explizit als Schwachstellen benannt. Das Gutachten ist datiert auf den 8. Januar. Nach Angaben des Staatsministeriums und Nettesheims selbst, ist es jedoch aktualisiert worden, nachdem der finale CETA-Text im Februar fertigstellt wurde.

 

Und die erschütternde Bilanz bleibt bestehen: alle aufgezeigten Schwächen sind im finalen CETA-Text nicht behoben!

 

Damit belegt das Gutachten was Mehr Demokratie e.V. und andere Organisationen seit Monaten an die Verantwortlichen herantragen: bei CETA werden die noch von Grün-Rot in einem Eckpunktepapier formulierten roten Linien, die von der neuen grün-schwarzen Landesregierung gerade erst im Koalitionsvertrag bekräftigt wurden, eindeutig und mehrfach überschritten (insbesondere die Eckpunkte 10.-14. )

 

Die Konsequenz kann nur eine sein: die grün-schwarze Landesregierung muss CETA im Bundesrat ablehnen. Auf dem nächsten TTIP-Beirat werden wir die Vertreter/innen der Landesregierung auffordern, zu den vielfältigen Schwachstellen von CETA Stellung zu nehmen. Sie müssen endlich eingestehen, dass bei CETA die notwendigen Freiräume unser Parlamentarier die Gesellschaft nach den Bedürfnissen der Menschen zu gestalten, nicht gewährleistet sind. Wir werden den Druck jetzt weiter erhöhen, bis wir ein NEIN der Landesregierung zu CETA im Bundesrat erwirkt haben!

 

Etwas kurios ist die Tatsache, dass das ursprüngliche Gutachten schon seit dem 8. Januar und die aktualisierte Version bereits seit März vorlag aber erst jetzt veröffentlicht wurde. Zufälligerweise kurz nachdem Mehr Demokratie e.V. eine Anfrage über das 2015 neu eingeführt Informationsfreiheitsgesetz auf Herausgabe des Gutachtens gestellt hatte. Dass die brisanten Ergebnisse nicht sofort veröffentlicht wurden, hat die dringend notwendige Debatte zu den realen Gefahren von CETA weiter hinaus gezögert. Es ist genau diese Art von Zurückhaltung relevanter Informationen, die es Landwirtschaftsminister Hauk erlaubte noch letzte Woche die unzähligen Argumente der CETA und TTIP-kritischen Bewegung als bloße „Angstmacherei“ abzutun und als „politisches Instrument für Organisationen, die damit Geld verdienen wollen, um ihre eigene Arbeit zu finanzieren“.


Bei CETA und TTIP steht viel auf dem Spiel. Herr Hauk sollte froh sein, dass die öffentliche Kritik und unser unermüdliches Nachbohren bewirkt haben, dass solche Gutachten überhaupt erstellt werden und wir abschätzen können was auf uns zukommen wird – gerade noch rechtzeitig genug, um diese Art von Abkommen zu verhindern!


Hier finden Sie das vollständige CETA-Gutachten.


Verfassungsklage gegen CETA: Unter anderem wegen dieser Eingriffe in die Gestaltungshoheit der Kommunen und geplanter Institutionen wie dem Joint Committee /Trade Committee, das die Macht hat, das Abkommen nach dem Inkraftsetzen eigenständig auszuweiten, werden wir vor dem Bundesverfassungsgericht Klage einreichen. Klagen Sie mit uns: https://www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/?channel=mehrdemokratie


Aufruf "TTIP? CETA? Volksentscheid!": Damit der Widerstand von tausenden Bürger/innen bei so grundlegenden Entscheidungen wie bei CETA und TTIP nicht weiter übergangen werden kann, fordern wir die Einführung Bundesweiter Volksentscheide in Deutschland. Unterstützen Sie hier unseren Aufruf: https://www.volksentscheid.de/aufruf-volksentscheid.html

 

Die Wochenzeitung Kontext berichtet hier ausführlich über das Gutachten und die Haltung der Grünen: http://www.kontextwochenzeitung.de/debatte/270/gruene-geheimniskraemer-3678.html