Mehr Demokratie fordert Abwahlrecht für Bürgermeister – Schutz vor jahrelangem Amtsmissbrauch

Fälle wie in Niederstetten, Mönsheim oder Burladingen zeigen, wie schwer sich Kommunen in Baden-Württemberg gegen fehlgeleitetes oder missbräuchliches Bürgermeisterhandeln wehren können. Mehr Demokratie e.V. fordert deshalb ein geregeltes Abwahlverfahren – mit hohen Hürden, aber als dringend nötiges demokratisches Sicherheitsventil.

Die starke Stellung der Bürgermeister in der baden-württembergischen Gemeindeordnung ist Segen und Fluch zugleich, findet Edgar Wunder, Landessprecher von Mehr Demokratie e.V. Wenn sich herausstellt, dass jemand für dieses Amt nicht geeignet ist, gibt es in Baden-Württemberg bislang kaum einen Weg, vor dem Ende der achtjährigen Amtszeit zu einer für die Gemeinde erträglichen Lösung zu gelangen. In einer Landespressekonferenz stellte der Verein die Folgen einer solchen Lage am Beispiel der Gemeinde Niederstetten im Main-Tauber-Kreis dar. Gleichzeitig zeigte er auf, wie das Problem durch die Möglichkeit einer Bürgermeisterabwahl demokratisch zu lösen wäre, wie sie in anderen Bundesländern selbstverständlich ist. Mehr Demokratie e.V. verbindet damit einen Appell an die Parteien, die Möglichkeit einer Bürgermeisterabwahl in ihren Landtagswahlprogrammen zu verankern.

Es gibt nicht nur einen Fall im Land, der nach einer derartigen Lösung ruft: aktuell und vor kurzem gingen neben Niederstetten die Gemeinden Mönsheim, Appenweier und Burladingen dazu durch die Presse. Die Vorwürfe reichen von Bestechlichkeit, Inkompetenz, Beleidigungen bis hin zu Untreue und Übergehen des Gemeinderates. Im Fall Burladingen verschreckte das Verhalten des Bürgermeisters Investoren. Die Rechtsaufsicht erweist sich dabei in vielen Fällen als stumpfes Schwert. Die betroffenen Personen schaden der Gemeinde über einen langen Zeitraum. Edgar Wunder sieht in dem tatenlosen Zusehen des Gesetzgebers bei solchen Vorgängen auch ein Staatsversagen.

Ulrich Roth, Mitglied des Gemeinderats in Niederstetten, schilderte die für seine Heimatgemeinde entstandenen Probleme aus erster Hand: Die Serie des Fehlverhaltens der Bürgermeisterin begann bereits 2019, kurz nach ihrer Wahl. Im Sommer 2019 erwarb die Bürgermeisterin eine Immobilie für einen sechsstelligen Kaufpreis ohne erforderlichen Gemeinderatsbeschluss. Der Gemeinderat rügte dies umgehend intern ohne Information der Öffentlichkeit und ohne Einschaltung der Kommunalaufsicht. Gleichzeitig forderte er unmissverständlich die Bürgermeisterin dazu auf, ihre Kompetenzgrenzen einzuhalten.

Weniger als drei Wochen später änderte die Bürgermeisterin nachträglich das bereits unterschriebene Protokoll einer Gemeinderatssitzung, um einen weiteren Immobilienkauf ohne erforderlichen Gemeinderatsbeschluss zu vertuschen.

Drei Tage später unterzeichnete die Bürgermeisterin Architektenverträge ohne notwendige Beteiligung des Gemeinderats mit einem Honorarvolumen in mittlerer sechsstelliger Höhe für ein Projekt, über das der Gemeinderat noch nicht entschieden hatte.

Nachdem interne Ansagen zu keiner Verhaltensänderung führten, machte der Gemeinderat die Angelegenheiten öffentlich. Der Streit bestimmte die Schlagzeilen und machte Niederstetten auch überregional auf unrühmliche Weise bekannt. Zu all dem kam im Dezember 2020 ein offener Brief der Mitarbeitenden in der Gemeindeverwaltung, der die untragbar empfundenen Zustände bei der Personalführung bemängelte. Eine erste Suspendierung der Bürgermeisterin scheiterte in zweiter Instanz an einem Formfehler des Landratsamts. Eine zugelassene Anklage wegen Urkundenfälschung wurde bis heute nicht entschieden. Das Disziplinarverfahren ruht gegenwärtig wegen dem laufenden Strafverfahren. Eine Folge von all dem war, dass bei den Gemeinderatswahlen 2024 ein Drittel weniger Kandidierende antraten als noch 2019. Die Gemeinde fiebert jetzt der Bürgermeisterneuwahl im Frühjahr nächsten Jahres entgegen, um dem achtjährigen Elend ein Ende zu bereiten. Warum, fragt sich Roth, ist in Baden-Württemberg unter solchen Umständen nicht schon früher möglich?

Nach dem Vorbild anderer Bundesländer soll für solche Ausnahmefälle deshalb nach Meinung von Mehr Demokratie e.V. auch in Baden-Württemberg die Möglichkeit der Bürgermeisterabwahl eingeführt werden, aber mit hohen Hürden. Zwei Wege sollen zu einer Bürgermeisterabwahl führen können:  

Entweder ein Antrag aus der Bürgerschaft, der von mindestens so vielen Bürgern unterzeichnet sein muss, wie der Bürgermeister bei der letzten Wahl Stimmen erhalten hat, oder auf Antrag von drei Vierteln aller Gemeinderäte.

Werden diese hohen Hürden erreicht, findet ein Bürgerentscheid über die Abwahl statt. Nach Wunder orientieren sich die vorgeschlagenen Regelungen an den vergleichbar höchsten Hürden der Bundesländer, die eine solche Regelung schon haben (vgl. Sachsen). An die Bedenkenträger appellierte der Demokratieexperte, den Widerstand gegen eine solche Regelung aufzugeben. „Die Menschen in unserem Land erwarten, dass unsere Demokratie auch für Ausnahmefälle demokratische Auswege aufzeigt und die Menschen vor Ort nicht mit ihrem Problem alleine gelassen werden.“

Sehen Sie dazu auch dazu den Beitrag des SWR: Bürgermeister wieder abwählen? Verein will Änderung in BW - SWR Aktuell

Für Rückfragen:

Reinhard Hackl
Pressesprecher Mehr Demokratie e.V. Baden-Württemberg
Tel: 0160-912-946-62

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