"Rettet die Bienen" - kommt das erste Volksbegehren in BaWü?

Am Freitag (26.7.) reichen die Initiatoren des Volksbegehrens Artenschutz den Antrag auf Zulassung zum Volksbegehren beim Innenministerium ein.

Nachdem das Volksbegehren „Gebührenfreie Kitas“ vom Innenministerium vorerst gestoppt wurde, gibt es nun die nächste Chance auf das erste Volksbegehren der Landesgeschichte. Das Bündnis Volksbegehren Artenschutz - "Rettet die Bienen" hat seit dem 19. Mai mehr als 20.000 Unterschriften für einen Antrag auf Zulassung zum Volksbegehren gesammelt. Am Freitag werden die Unterschriften zusammen mit dem Gesetzentwurf beim Innenministerium eingereicht.

 

Das Vorbild kommt aus Bayern

 

Vorbild des Volksbegehrens war das erfolgreiche Volksbegehren Artenvielfalt in Bayern. Dort wurden im Februar 2019 in zwei Wochen mehr als 1,7 Millionen Unterschriften gesammelt. Es kam aber nicht zum Volksentscheid, denn der Landtag übernahm am 17. Juli die Forderungen des Volksbegehrens und verabschiedete weitere Maßnahmen zum Naturschutz.

Die Forderungen des Volksbegehrens in Baden-Württemberg konzentrieren sich auf vier Punkte:

  • 50 % Ökolandbau bis zum Jahr 2035
  • eine Halbierung des mit Pestiziden belasteten Flächenanteils bis 2025
  • ein Verbot von Pestiziden in Naturschutzgebieten
  • ein verbesserter Schutz der Streuobstbestände

Die Sammlung für den Zulassungsantrag zum Volksbegehren startete am 19. Mai. Binnen weniger Wochen kamen mehr als 20.000 Unterschriften zusammen. Gemäß § 27 Abs. 4 des Volkabstimmungsgesetzes sind mindestens 10.000 gültige Unterschriften für einen erfolgreichen Zulassungsantrag nötig.

 

Wie geht es weiter?

 

Der Zulassungsantrag ist der erste Schritt im dreistufigen Verfahrens der Volksgesetzgebung. Neben den 10.000 gültigen Unterschriften - unterschriftsberechtigt sind Wahlberechtigte zur Landtagswahl - braucht es auch einen ausgearbeiteten Gesetzentwurf. Der Antrag wird nach der Einreichung binnen drei Wochen vom Innenministerium auf Zulässigkeit geprüft.

Dem Volksbegehren "Gebührenfreie Kitas" wurde im März die Zulassung verweigert, zum Teil mit höchst umstrittenen Argumenten. Mehr Demokratie unterstützt die laufende Klage gegen die Unzulässigkeit vor dem Verfassungsgerichtshof. Auf unserer Aktionsseite www.volksentscheid-vor-gericht.de/ gibt es alle Hintergründe und unseren Aufruf "Lasst uns endlich abstimmen".

Ist der Antrag auf Zulassung erfolgreich, folgt die zweite Stufe der Volksgesetzgebung, das Volksbegehren. Dann müssen innerhalb von sechs Monaten zehn Prozent der Wahlberechtigten, also etwa 780.000 Bürger/innen, auf Formularen unterschreiben. Parallel zur freien Sammlung gibt es auch eine dreimonatige Amtseintragung. Dabei können die Bürger*innen landesweit in allen Rathäusern Ihre Unterschrift für das Volksbegehren abgeben. Eine Möglichkeit der Online-Sammlung besteht nicht. Wird das Volksbegehren vom Landtag abgelehnt oder nicht unverändert übernommen, kommt es zur Volksabstimmung.

Mehr Demokratie hat alle wesentlichen Information zur Volksgesetzgebung in Baden-Württemberg kurz & knapp zusammengefasst.

Zudem gibt es hiereine Übersicht mit allen bisherigen Verfahren der Volksgesetzgebung in Baden-Württemberg.

 

Alle Infos zum Volksbegehren Artenschutz - "Rettet die Bienen" inklusive Gesetzentwurf gibt es auf volksbegehren-artenschutz.de