TTIP-Beirat: EU-Handelskommissarin Malmström geht bevor es richtig los geht!

Handelskommissarin Malmström nimmt 3,3 Millionen Unterschriften gegen TTIP & CETA entgegen und verpasst auf der 2. Sitzung des baden-württembergischen TTIP-Beirates den spannendsten, weil ehrlichsten Teil einer hochwertigen Debatte.

Von Sarah Händel

11. Januar 2016, Karlsruhe 12.30 Uhr. Auf dem Platz der Menschenrechte sind über 250 Menschen zusammengekommen, um Handelskommissarin Cecilia Malmström mit der einen Botschaft zu empfangen, die Land auf Land ab, seit nun fast 2 Jahren immer lauter wird: Stopp TTIP & CETA! 

Die Stimmung ist aufgeheizt, die Menschen wollen ihren Unmut loswerden. Das ist verständlich, denn wann hat man schon mal die Chance mit einem Verantwortlichen in Austausch zu treten? Die Verhandlungen finden hinter verschlossenen Türen fern von den Menschen statt. In den lauten Buuhh-Rufen sammelt sich die Hilflosigkeit von Bürger/innen, die befürchten, dass mit den Freihandelsabkommen nicht mehr rückholbare Fakten geschaffen werden, die unsere Gesellschaft langfristig umgestalten. Und zwar nicht zugunsten von vielen sondern zugunsten von einigen wenigen.

Die Handelskommissarin ist sichtbar betroffen von diesem Unmut. Mit ein bisschen Ungläubigkeit in der Stimme betont sie noch mal, dass doch grade der Exportweltmeister Deutschland und grade das exportstarke Land Baden-Württemberg so viel zu erwarten haben von diesen Abkommen. Doch viele Menschen glauben nicht an das versprochene Wachstum und noch wichtiger: viele sind schlichtweg nicht bereit für eventuelles Wirtschaftswachstum die Demokratie einzuschränken.

Wir haben die Unterschriften übergeben mit der Bitte die Sorgen der Menschen erstzunehmen.

Sehen Sie hier das Video zur Unterschriften-Übergabe mit der Handelskommissarin:

Die Daseinsvorsorge ist sicher - Das Mantra der Frau Malmström

Die anschließende Sitzung des TTIP-Beirates hatte den Schwerpunkt öffentliche Daseinsvorsorge. Angesprochen auf die erstmalige Verwendung einer sogenannten Negativliste bei CETA, antwortet Malmström: „Das klingt politisch aber ist schlicht eine technische Lösung für das Problem“ (Malmström, Min. 57 Sek. 40). Dass durch die Negativliste alle Strukturen (Gesundheitsvorsorge, Wasserversorgung, Erwachsenenbildung, Theaterförderung usw.) die geschützt werden sollen, einzeln aufgelistet werden müssen. Dass es leicht passieren kann, dass eine Struktur vergessen wird, oder von der Schutzliste herunterfällt, wenn sie geringfügig verändert wird. Dass wir uns mit diesem Vorgehen dazu verpflichten, alle zukünftigen Dienstleistungen, von denen wir jetzt noch keine Vorstellung haben und die wir deswegen auch nicht auf die Schutzliste können, automatisch für den Wettbewerb öffnen – all das, wird mit diesem Satz einfach zur Seite gewischt und als unpolitische Entscheidung deklariert.


Darüber hinaus sei es „crystal clear“, dass die Kommission die Daseinsvorsorge schützen wird. Kein Wort dazu, dass die Kommission innerhalb der EU seit langem versucht sogar die Trinkwasserversorgung weiter zu liberalisieren, also mehr Wettbewerb in diesem Bereich zu fördern. Nur mithilfe der europäischen Bürgerinitiative Right2Water, konnten die Bürger/innen das bisher verhindern.

 

Investor-Staats-Schiedsgerichte: Mal sehen wo wir landen!

Hier verhandele man grade noch mit der kanadischen Regierung und versuche sie von einem internationalen Handelsgerichtshof zu überzeugen („we will see where that lands“ - wir werden sehen wo wir damit landen, eigene Übersetzung). Sowieso würden diese Verfahren ja aber nur ganz selten Anwendung finden und nur wenn ein ausländischer Investor diskriminiert wird, in keinster Weise werde dadurch das Recht der Regierungen eingeschränkt Regulierungen zu treffen. Kein Wort zur indirekten Wirkung solcher Verfahren, die Unternehmen in die Lage versetzen schon während eines Gesetzgebungsprozesses mit Klage zu drohen. Und dazu, dass die heutigen Großkonzerne, und das sind diejenigen die sich solche Verfahren leisten können, sowieso internationalisiert sind und sich daher einfach die passende Niederlassung aussuchen können, von der sie dann Klage erheben. Selbst wenn ISDS Verfahren irgendwann mal gut gemeint waren, ist durch viele erschütternde Beispiele (Studie von Corporate Europe Observatory zu ISDS) deutlich geworden, dass sie heute von Konzernen missbraucht werden, um sich gegen unliebsame staatliche Regulierungen zu schützen.

 

Vorläufige Anwendung der Verträge: Schiedsverfahren ohne Zustimmung des Bundestages möglich!

Frau Malmström erklärt dazu, dass nachdem der europäische Rat und das europäische Parlament den Verträgen zugestimmt haben, die Abkommen vorläufig angewendet werden, wie es EU-Standardverfahren ist. Denn man stelle sich vor, es könne ja Jahre dauern bis alle Parlamente der Mitgliedsstaaten zugestimmt hätten. Die vorläufige Anwendung zeigt, dass die EU-Institutionen davon ausgehen, dass die Zustimmung der Mitgliedsländerparlamente nur noch reine Formsache ist. Klagen gegen staatliche Regulierungen per ISDS -Verfahren wären also möglich noch bevor der Bundestag den Verträgen zugestimmt hat!

Dazu kommt: zwar ist für die finale Ratifizierung Einstimmigkeit vorgegeben und das beutetet wenn nur ein Mitgliedsland NEIN sagt, sind die Verträge gescheitert. Doch der Investitionsschutz ist auf Langfristigkeit ausgelegt, dass heißt, selbst wenn der Bundestag am Ende NEIN sagt, werden durch die vorläufige Anwendung sehr wahrscheinlich trotzdem die Kündigungsfristen der Investitionsschutzabkommen ausgelöst und Deutschland sowie die anderen EU-Staaten könnten für Zeiten von 15-20 Jahre an die ISDS-Verfahren gebunden sein.

 

TTIP & CETA sind mit einer sozialen Martkwirtschaft nicht kompatibel!

Der interessantere weil bemerkenswert ehrliche Teil der Debatte fand leider erst statt, nachdem Frau Malmström die Sitzung nach gut einer Stunde verlassen musste. In seinem wirklich sehr nach-hörenswerten Beitrag (ab 1h38 min.) erklärt der von den TTIP-kritischen Organisationen eingeladenen Dr. Hans Jürgen Blinn, offizieller Beauftragte der Bundesländer zur Beobachtung der Handelsabkommen für Dienstleistungen im Bereiche Kultur und Bildung:

TTIP und CETA sind Freihandelsabkommen eines neuen Typs. Diese neue Generation an Handelsabkommen ist nicht kompatibel mit einer sozialen Marktwirtschaft, denn ihr Ziel ist ja gerade der Rückzug des regulierenden Staates. Dass wir bei Kultur, Bildung und der öffentlichen Daseinsvorsorge das Solidarprinzip haben, um möglichst vielen Menschen Zugang zu ermöglichen, können diese Abkommen gar nicht im Blick haben, denn sie behandeln Kühlschränke genau gleich wie Universitäten! Durch den Einsatz der Negativlisten deklarieren wir den freien Markt endgültig zum Normalfall und für alles was davon abweicht müssen wir uns rechtfertigen. Man könnte sagen; bisherige Abkommen fragten: Was wollen wir kaufen?  TTIP und CETA fragen: Wie wollen wir leben?“

 

Deswegen hält er es für unbedingt notwendig, dass die Bürger/innen und Bürger sich in diese Frage einmischen. Was sein Vertrauen in den Verhandlungsprozess angeht, habe er seine eigenen Erfahrungen gemacht, da den Ländern zum Beispiel bis zur Fertigstellung des CETA-Vertragstextes überhaupt nur das Dienstleitungskapitel zur Kommentierung zur Verfügung gestellt wurde, nicht aber das Investitionsschutzkapitel, obwohl dieses auch Auswirkungen auf die Bereiche Kultur und Bildung hat.

Wir danken Herrn Blinn noch mal herzlich für diese klaren Positionen, die bei den anderen Beirats-Mitgliedern (auch den TTIP-Befürwortenden) für eine sehr rege Diskussion gesorgt haben. So war es besonders erfreulich, dass am Ende der Debatte Herr Dr. Koch, immerhin der Präsident des Landesverbandes der Industrie, anmerkte: „Ich versteh nicht, warum Frau Malmström eingeladen wurde, wenn erst hinterher die grundsätzlichen Fragen und Einwände zu dem Abkommen diskutiert werden?[..] Das wäre doch die Gelegenheit gewesen!“ Dazu können wir nur sagen: Ja, das sehen wir ganz genau so! Aber leider war der Vorsitzende Friedrich nicht bereit, den Experten Blinn sprechen zu lassen während Frau Malmström noch anwesend war. Es hätte wohl doch etwas zu weit geführt, wenn im Beirat die Abkommen grundsätzlich in Frage gestellt würden. So oder so: wir werden nicht locker lassen!

 

Videomitschnitt des 2. TTIP-Beirates im futuristisch anmutenden ZKM in Karlsruhe:

 

Beitrag Sarah Händel Mehr Demokratie zu CETA: ab Min. 30

Antwort Frau Malmström: ab Min. 56.

 

Sehr interessanter Input Dr. Hans Jürgen Blinn ab: 1h 38 Min,

Beitrag Mehr Demokratie zur Zielrichtung der Abkommen ab: 2h.