Abgebrochenes Bürgerbegehren zu Kapitalumwandlung bei Landesbank weist auf Problem hin

Mehr Demokratie verlangt Schutz von Bürgerbegehren vor dem Schaffen von Tatsachen

Das jetzt abgebrochene Bürgerbegehren zur Kapitalumwandlung der Landesbank Baden-Württemberg weist auf ein Problem bei den gesetzlichen Regelungen zu Bürgerbegehren in Baden-Württemberg hin. In einer Pressemitteilung beklagt der Fachverband Mehr Demokratie e.V., dass auch bei erfolgversprechenden Bürgerbegehren, die Verwaltung noch Fakten schaffen kann.

"Selbst eine Schutzwirkung eines eingereichten Bürgerbegehrens fehlt!", betont Landessprecher Reinhard Hackl. In Bayern ist das besser geregelt. Dort darf ab der Zulässigkeitsentscheidungdas Bürgerbegehren nicht durch Verwaltungshandeln ausgehebelt werden. Gerichte haben dort diesen Schutz sogar auf die Sammelzeit ausgedehnt. Der Fachverband fordert in seinem jüngsten Vorschlag u.a. eine Schutzwirkung für 1 Monat nach Einreichung der ersten Hälfte der Unterschriften, sowie ab vollständiger Einreichung bis zum Bürgerentscheid bzw. bis zur rechtskräftigen Feststellung der Unzulässigkeit.

In der Pressemitteilung sieht der Fachverband noch weiteren Reformbedarf: so sollen Bürgerbegehren auch zu Bauleitplänen zulässig und nicht mehr an Fristen gebunden sein. Einen Kostendeckungsvorschlag sieht der Fachverband zwar als Qualitätsmerkmal eines Bürgerbegehrens, aber nicht als Zulässigkeitsvoraussetzung an, so wie es heute noch vorgeschrieben ist. Der Verband bemängelt, das die grün-rote Landesregierung bislang den Bürgern den Weg zu echter Mitbestimmung in den Gemeinden noch nicht geebnet hat.

 

Mehr Informationen zu den Revormvorschlägen von Mehr Demokratie e.V.: <link internal-link internal link in current>www.mitentscheiden.de/kommunen.html