Bürgerbegehrensbericht 2014 veröffentlicht - Baden-Württemberg: lange Tradition der direkten Demokratie, kaum Praxis.

Zahlen belegen Reformbedarf nachdrücklich

Obwohl Baden-Württemberg als erstes Bundesland die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene schon 1953 eingeführt hat, erleben die Bürgerinnen und Bürger sie kaum in der Praxis. Nur alle 84 Jahre gibt es in einer baden-württembergischen Gemeinde im Durchschnitt ein direktdemokratisches Verfahren. Noch seltener kommt es zu einer tatsächlichen Abstimmung, nämlich nur in der Hälfte der Fälle. Zu oft können die Bürgerinitiativen die heute geltenden Hürden nicht überwinden und scheitern daran ihr Anliegen auch zur Abstimmung bringen. Der Reformbedarf ist nach Einschätzung von Mehr Demokratie e.V. hoch.

Diese und viele andere Zahlen sind nachzulesen im heute veröffentlichten Bürgerbegehrensbericht 2014, den der Verein Mehr Demokratie zusammen mit der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung der Bergischen Universität Wuppertal und der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie der Universität Marburg vorgelegt hat. Im Bericht wird die Praxis der direkten Demokratie in den Kommunen der Bundesländer miteinander verglichen: Wie häufig dürfen die Bürger/innen abstimmen? Woran scheitern die meisten Bürgerinitiativen?

„Durch die seltene Anwendung der direkten Demokratie in den baden-württembergischen Kommunen wissen viele Bürger/innen gar nicht, wie ein Bürgerbegehren funktioniert oder dass sie überhaupt die Möglichkeit haben eines zu starten“, so Reinhard Hackl vom Verein Mehr Demokratie, der Bürgerbegehren auf dem Weg zum Bürgerentscheid berät. Ganz anders sei das in den Stadtstaaten. In Berlin finde alle 3, in Hamburg sogar jedes Jahr ein direktdemokratisches Verfahren statt. Doch auch Flächenländer wie NRW (alle 13 Jahre ein Verfahren pro Gemeinde) oder Bayern (alle 16 Jahre) konnten aufgrund ihrer bürgerfreundlichen Regelungen eine lebendige Praxis der direkten Demokratie etablieren.

 „Dabei ist es gar nicht immer wichtig, dass die Bürger am Ende selbst abstimmen“, so Hackl. Viel mehr gehe es darum zu vermitteln, dass es Wege und Möglichkeiten gibt, sich in die kommunale Politik einzumischen, wenn es Handlungsbedarf gebe. Den Bürgerinnen und Bürgern müsse klar sein, welche Mittel und Weg ihnen dann zur Verfügung stehen, um gehört zu werden. Auch Einwohnerversammlungen und Einwohnereinträge spielten hier ein Rolle und müssten leichter nutzbar werden.

„Die von grün-rot angekündigte Reform der direkten Demokratie und anderer Teile der Gemeindeordnung ist überfällig“, sagt Hackl. Um die Bürgerinnen und Bürgern einzuladen Politik wieder aktiver mitzugestalten, müssten gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. „Die müssen wir nicht neu erfinden, sondern uns schlicht an den Bundesländern wie Bayern orientieren, die seit Jahrzehnten vorleben, wie die direkte Demokratie Bürgerbeteiligung als Ganzes voranbringt“. Über das bisher angekündigte Reformprogramm hinaus sollten Bürgerbegehren auch auf Landkreisebene eingeführt werden, ansonsten könnten Bürger in den Stadtkreisen wie Stuttgart über Themen wie Müll, Nahverkehr oder Krankenhäuser abstimmen, nicht aber in den Landkreisen, die auf dem Land diese Aufgaben erfüllen.

 Den gesamten Bürgerbegehensbericht können Sie hier einsehen: <link http: www.mehr-demokratie.de fileadmin pdf bb-bericht2014.pdf external link in new>

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