Bürgerbegehrensbericht 2018: Baden-Württemberg klettert im Ländervergleich

Reformen wirken sich positiv aus – Verbesserungsbedarf beim Kostendeckungsvorschlag

 

Baden-Württemberg holt im bundesweiten Vergleich zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auf, wie der aktuelle Bürgerbegehrensbericht von Mehr Demokratie nachweist. In dem am heutigen Dienstag (04.12.) vom Verein Mehr Demokratie veröffentlichten bundesweiten Bürgerbegehrensbericht wird die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene zusammengefasst und analysiert.
Erarbeitet wird der alle zwei Jahre erscheinende Bürgerbegehrensbericht in Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle für Bürgerbeteiligung an der Bergischen Universität Wuppertal und der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie an der Philipps-Universität Marburg.


Insgesamt hat es in Deutschland seit 1956 7.503 Bürgerbegehren gegeben. Davon entfallen 891 Verfahren oder knapp zwölf Prozent auf Baden-Württemberg. Bis 1990 waren Bürgerbegehren aber auch nur hier und in keinem anderen Bundesland möglich. Bundesweiter Spitzenreiter bleibt Bayern, wo insgesamt knapp 40 Prozent aller Verfahren ausgelöst wurden.


Die positive Entwicklung in Baden-Württemberg lässt sich an der durchschnittlichen Zahl der Verfahren pro Jahr ablesen. Der langjährige Durchschnitt liegt bei 14,4 Verfahren pro Jahr, was Platz 13 im Ländervergleich bedeutet. In der Betrachtung der Jahre 2013 – 2017 liegt Baden-Württemberg mit 33,4 Verfahren pro Jahr auf Rang 7. "Die Entwicklung war so zu erwarten, denn Baden-Württemberg hat 2015 bewährte Regelungen aus anderen Ländern übernommen, ohne dabei selbst neue Maßstäbe zu setzen", sagt Edgar Wunder, Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie Baden-Württemberg.


Trotz des moderaten Anstiegs kommen die Bürgerinnen und Bürger weiterhin selten mit der direkten Demokratie in Berührung. Im Zeitraum von 2013 – 2017 fand durchschnittlich nur alle 33 Jahre ein direktdemokratisches Verfahren in einer baden-württembergischen Gemeinde statt.
In anderen Flächenländern wie NRW (alle 15 Jahre ein Verfahren pro Gemeinde) oder Bayern (alle 18 Jahre) konnte sich aufgrund bürgerfreundlicher Regelungen bereits eine lebendige Praxis der direkten Demokratie etablieren.


Ein großes Problem bleiben die vielen unzulässigen Verfahren im Land. 37,3 Prozent aller eingereichten Bürgerbegehren werden für unzulässig erklärt. "Auch mit der Reform hat sich hier nicht viel getan. Das ist ein großes Problem, denn unzulässige Bürgerbegehren lösen keine Konflikte in den Gemeinden, sondern verschärfen sie häufig sogar", so Wunder.


Nachbesserungsbedarf gibt es unter anderem beim Kostendeckungsvorschlag, der sich in der Anwendung als Zulässigkeitsfalle entpuppt. Baden-Württemberg ist eines von nur noch fünf Ländern, in der die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens an einen Kostendeckungsvorschlag gebunden ist. "Hier braucht es dringend eine Regelung wie in Rheinland-Pfalz, wo eine Kostenschätzung nicht beim Bürgerbegehren, sondern in der Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid vorzulegen ist", schlägt Wunder vor.


Im November 2018 hat der Landesverband Baden-Württemberg von Mehr Demokratie bereits eine erste Evaluierung der neu gefassten Gemeindeordnung bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden präsentiert. Sowohl der Evaluierungsbericht des Landesverbandes, als auch der Bürgerbegehrensbericht von Mehr Demokratie belegen, dass die Reformen zu mehr Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden geführt haben, aber auch weiterhin Nachbesserungsbedarf im Vergleich zu anderen Bundesländern besteht.


Hier können Sie den <link file:23184 internal link in current>Bürgerbegehrensbericht 2018 herunterladen.

 

Ebenfalls können Sie hier den <link file:23156 internal link in current>Evaluierungsbericht zur Reform der Gemeindeordnung bei Bürgerbegehren & Bürgerentscheiden herunterladen.