CETA vor Gericht: erste Klage abgelehnt - Abkommen weiterhin mit großen Risiken verbunden

Mehrzahl der Landtagsparteien in Baden-Württemberg positioniert sich mit eindeutigem JA zu CETA

Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Organklage der Linksfraktion zum Handels- und Investitionsschutzabkommens der EU mit Kanada (CETA) abgelehnt, weitere Klagen stehen aus.

Unabhängig von den laufenden Gerichtsverfahren ist die politische Bewertung des CETA-Abkommens. Der Verein Mehr Demokratie mahnt an, dass CETA immer noch externe Schiedsgerichte vorsieht, vor denen Konzerne Schadenersatz einklagen können, wenn demokratisch beschlossene Gesetze ihre Gewinne schmälern.

Das Netzwerk Gerechter Welthandel BW hat vor der Landtagswahl ausgewählte Parteien dazu befragt.
„CDU, SPD, FDP und AfD haben sich klar für CETA positioniert und sind anscheinend weiterhin bereit, dafür Millionen von Steuergeldern zu riskieren“, kritisiert Sarah Händel von Mehr Demokratie Baden-Württemberg. Auch die Grünen haben sich nicht auf ein eindeutiges Nein zu CETA festgelegt. Die Linke, ÖDP und Klimaliste hingegen schon.

Erst im Februar ist eine weitere Schiedsgerichtsklage gegen die Niederlande bekannt geworden. Wegen des verfrühten Kohleausstiegs klagt RWE auf 1,4 Milliarden Schadensersatz. „Wir stehen vor einer Klimakrise, die beherztes demokratisches Handeln erfordert. Es ist schlicht fahrlässig, sich in diesem Zeiten noch freiwillig einem Investitionsschutzregime zu unterwerfen“, mahnt Sarah Händel. Anstatt weitere Abkommen wie CETA abzuschließen, müsse Deutschland schnellstmöglich aus den bisherigen Verträgen austreten. Denn privater Investitionsschutz könne nicht nur Entscheidungen der demokratisch gewählten Regierungen enorm verteuern, sondern davor abschrecken, diese Entscheidungen überhaupt zu treffen.

Nachdem die noch ausstehenden Klagen vor dem Verfassungsgericht behandelt worden sind, müssen Bundestag und Bundesrat CETA ratifizieren. „Wir hoffen sehr, dass die dann an der Regierung in Baden-Württemberg beteiligten Parteien die demokratische Handlungsfähigkeit über den Investitionsschutz stellen und eine Ratifizierung von CETA im Bundesrat ablehnen“.