Corona-Krise darf Bürgerbegehren nicht aushebeln

Rechtsschutz für Bürgerbegehren gefordert

Der Fachverband Mehr Demokratie e.V. fordert von der baden-württembergischen Landesregierung, die Einreichungsfrist für Bürgerbegehren und Einwohneranträge vorläufig auszusetzen. Denn unter den gegenwärtigen Corona-Bedingungen sei die Durchführung der notwendigen Unterschriftensammlungen stark beeinträchtigt oder mit hohen Infektionsrisiken verbunden. Derzeit sind in 14 baden-württembergischen Gemeinden Unterschriftensammlungen für Bürgerbegehren oder Einwohneranträge in Vorbereitung oder Durchführung, darunter auch Großstädte wie Stuttgart.

„Wenn die Einreichungsfrist nicht ausgesetzt wird, verlieren Bürgerinitiativen all ihre Rechte oder werden zur Unterschriftensammlung unter äußerst ungünstigen und risikoreichen Bedingungen gezwungen. Das kann so nicht angehen“, erklärte der Landesvorsitzende von Mehr Demokratie e.V. in Baden-Württemberg, Edgar Wunder.

Am gestrigen Mittwoch beriet der Landtag in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung, um auf die Corona-Krise zu reagieren. Bis zur geplanten Verabschiedung des Gesetzes am Mittwoch nächster Woche müsse unbedingt auch noch die Aussetzung der Einreichungsfrist für Bürgerbegehren und Einwohneranträge im Gesetzentwurf ergänzt werden, forderte Wunder heute in Stuttgart.

Mehr Demokratie e.V. hat dazu einen konkreten Änderungsantrag formuliert und heute den Landtagsfraktionen übermittelt. Er sieht die sofortige Aufhebung der Einreichungsfrist vor, die dann nach dem 31.12.2020 von allen Gemeinden, die dies wünschen, wieder eingeführt werden könne. In anderen Bundesländern wie Bayern und Schleswig-Holstein existiert ohnehin keine derartige Einrichtungsfrist für Bürgerbegehren, so dass deren Aussetzung unbedenklich sei.

Im hessischen Bensheim gibt es bereits erste Rechtsstreitigkeiten um ein Bürgerbegehren, das wegen den erheblichen Einschränkungen unter Corona-Bedingungen die notwendige Unterschriftenzahl nicht rechtzeitig vor dem formalen Fristablauf einreichen konnte. Auch um derartige Rechtsstreitigkeiten in Baden-Württemberg zu verhindern, müsse die Landesregierung unverzüglich handeln, so Wunder.